Ermittlungssache wegen Bedrohung? Anwälte hier?
Hallo Leute, ich habe eine Frage.
Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen. Es geht darum, dass ich jemanden bedroht haben soll.
Zu dieser Zeit was in dem Brief steht war ich in einer anderen Stadt unterwegs. Ich gehe davon aus, dass sich jemand im Strasenverkehr von mir bedrängt gefühlt haben muss und sich bei der Polizei gemeldet hat. Meine Frage ist was soll ich machen? Ich weiss nicht worum es geht vermute, aber dass es was im Strasenverkehr zutun hat. Ich habe keinen beleidigt oder jemanden den mittelfinger gezeigt. Sollte ich zum Anwalt gehen oder zur Polizei aussagen? Ich kann mir echt nix vorstellen denn der Tag war ganz ruhig und es ist angeblich vor 5 monaten Passiert.
8 Antworten
Wenn du beweisen kannst in einer anderen Stadt gewesen zu sein. ABER. Woher willst du wissen in welcher Stadt es denn war ?
Versuche am Telefon zu erfahren um was es geht ? Sag am Telefon das du nur so entscheiden kannst ob du kommst.
Hast du dann ein "Alibi" würde ich da schriftlich in einem Einzeiler mitteilen. Einen Anwalt braucht du eigentlich nicht, selbst wenn du es warst kann der wenig helfen. Übrigens reduziert Reue und Einsicht die Strafe mehr als ein Anwalt.
Zur Polizei muss man nicht gehen, vor allen wenn man Angst hat sich selber zu belasten.
Wenn Du einen Zeugen hast, der Deine Anwesenheit in der anderen Stadt bezeugen kann, könntest Du diesen der Polizei bei der Beschuldigtenvernehmung nennen.
Na also. Dann hast Du doch eine Zeugin. Ich würde an Deiner Stelle dann guten Gewissens zur polizeilichen Vernehmung gehen.
Hat dir auch jemand gesagt in welcher Stadt die Tat war. Du gehst nun hin und gibst zu evtl. zu in der richtigen gewesen zu sein.
Weder eine Beleidigung noch eine beleidigende Geste würde den Tatbestand der Bedrohung (in § 241 StGB geht es da um die Androhung eines Verbrechens, nicht nur eines Vergehens!) erfüllen.
Letztendlich muss die Gegenseite (also die Staatsanwaltschaft) Dir die Schuld nachweisen. Wenn Du ein reines Gewissen hast, würde ich mir da jetzt nicht allzu viele Gedanken machen.
Wenn Du jetzt einen Anwalt mandatierst, zahlst Du die Kosten während des laufenden Ermittlungsverfahrens selber.
ich war an dem Tag mit meiner Freundin unterwegs. Allgemein bin ich keine Person die jemanden bedroht. Ich versuche einen Streit aus den weg zugehen. Ruhiges Gewissen habe ich, aber wo ich diesen Brief gelesen habe war ich echt erstaunt.
In dem Brief muss doch stehen worum es geht.. Und sonst müssten da doch Kontaktdaten stehen, wo du dich informieren kannst.
Da steht nur „ in dr Ermittlungssache Bedrohung am XX.XX.XXXX in unbekannt in Deutschland.
Du nimmst dir einen Anwalt und ignorierst die Vorladung der Polizei.
ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Wie sieht es mit den kosten aus, wenn ich unschuldig raus komme, weil die andere Person eventuell keine Beweise hat?
Dann werden die Kosten natürlich von der Staatskasse getragen.
Wenn Du während des Ermittlungsverfahrens einen Anwalt mandatierst, zahlst Du den Anwalt selber. Erst die Kosten während eines Prozesses sind - im Falle des Freispruchs - von der Staatskasse zu tragen.
Also wenn ich jetzt zum Anwalt gehe und dann bei der Polizei aussage und die Polizei dann sagen würde „ Aussage gegen Aussage“ und die Ermittlungssache fallen gelassen wird, übernehme ich die kosten für den Anwalt?
Du sagst natürlich nicht aus. Damit kannst du die Lage praktisch nur verschlimmern.
Aber was wenn ich Aussagen würde, weil ich wirklich niemanden Bedroht habe. Eigentlich habe ich ein reines Gewissen, denn ich bin eine ruhige Person und nicht jemand der rum pöbelt
Dann wird dir die Polizei durch gezielte Fragen irgend etwas negatives aus der Nase ziehen, das dann durch die entsprechende Interpretation dazu führt, dass du verurteilt wirst. Und wenn es nur darum geht, dass du in der Grundschule mal ein Stück Kreide zerbrochen hast. Sollten sie nichts derartiges hinbekommen, wirst du als unglaubwürdig hingestellt. Egal was du also aussagst, du schadest dir damit nur selbst.
Man soviel Kopfschmerzen für etwas was ich nicht gemacht habe und nicht mal weiß worum es geht. Also wenn ich jetzt zum Anwalt gehe und dann der Fall fallen gelassen wird weil „Aussage gegen Aussage“ trag ich die kosten für den Anwalt?
Selbstverständlich!
Ist es dann erstmal nicht besser sich anzuhören was die Polizei zu sagen hat?
Was die Polizei dir zu sagen hat ist irrelevant. Genau das gleiche wird nämlich auch bei Gericht vorgetragen und du kannst absolut nichts daran ändern. Bei solchen Vorladungen geht es ausschließlich darum, was du zu sagen hast.
Also kommt es aufjedenfall zum Gericht?
Das wirst du schon erfahren.
ich war mit meiner Freundin unterwegs und der Tag war echt relaxed. Deswegen verstehe ich diese Bedrohungssache nicht