Erlaubnis Bewachungsgewerbe 34a NRW?

1 Antwort

Das Gewerbeamt prüft die Vermögensverhältnisse als Aufsichtsbehörde nur bei der Erlaubniserteilung für den Gewerbetreibenden bzw. Geschäftsführer. Die Vermögensverhältnisse der Mitarbeiter werden nicht geprüft und beurteilt.

Es steht dem Gewerbetreibenden aber frei, seine Mitarbeiter nach diesem Kriterium auszusuchen, denn er trägt die Verantwortung für deren Zuverlässigkeit.

Beatemup93 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 13:42

Perfekt, danke für die ausführliche Antwort :)