Erlaubnis Bewachungsgewerbe 34a NRW?
Hallo
Stimmt es, dass ich keine Erlaubnis nach 34a bekommen kann, um im Bewachungsgewerbe zu arbeiten, weil ich mich in der Verbraucherinsolvenz befinde? Oder gilt das nur, wenn ich mich selbstständig machen möchte?
Danke für Eure Hilfe! :)
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Das Gewerbeamt prüft die Vermögensverhältnisse als Aufsichtsbehörde nur bei der Erlaubniserteilung für den Gewerbetreibenden bzw. Geschäftsführer. Die Vermögensverhältnisse der Mitarbeiter werden nicht geprüft und beurteilt.
Es steht dem Gewerbetreibenden aber frei, seine Mitarbeiter nach diesem Kriterium auszusuchen, denn er trägt die Verantwortung für deren Zuverlässigkeit.
Beatemup93
01.06.2020, 13:42
Beitragsersteller
Perfekt, danke für die ausführliche Antwort :)