Dürfte ein steuerprüfer meine wohnung betreten.?
Hallo, möchte eine zweitwohnung mieten und, da ich im Homeoffice arbeite, sie als Büro von der steuer abziechen. Ich möchte in diese wohnung zwar auch arbeiten, dort aber auch übernachten. Dürfte ein steuerprüfer diese Wohnung ohne vorherige erlaubnis betreten und würde ich probleme bekommen wenn diese Wohnung nicht im Stil eines bührohs eingerichtet ist sondern dort auch gegenstände wie Fernseher, Spielkonsole, Bett, Küchengeräte sich imbühro befinden oder die Wohnung größer als für ein reines büro üblich ist (zb. 70 m²)?
lg
2 Antworten
Die Hürden für eine (uneingeschränkte) Anerkennung des heimischen Arbeitsplatzes sind enorm hoch. Der Gesetzgeber nimmt sie grundsätzlich von einem Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug aus (§ 4 (5) Nr. 6b EStG). In diesem BMF-Schreiben sind die Voraussetzungen gut aufgelistet.
Aber um auf deine ursprüngliche Frage zurück zukommen: Nein, ein Finanzbeamter darf natürlich nicht einfach deine Wohnung betreten. Es kann allerdings vorkommen, dass ein sogenannter Flankenschutzprüfer vorbeischaut und um Einlass bittet. Es wird kein Hehl daraus gemacht, dass du ihn nicht reinlassen muss, allerdings kann das Zurückweisen der Prüfung auch die Ablehnung der Anerkennung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer bedeuten, solange der Sachverhalt eben nicht ermittelt werden kann.
Es ist also deine Entscheidung, ob du den Prüfer reinlässt (außer es handelt sich um einen Betriebsprüfer! § 200 (3) AO). Du bleibst aber auch bei deiner freien Entscheidung zur Mitwirkung bei der Aufklärung gemäß § 90 (1) AO verpflichtet, musst ihn eben nur nicht reinlassen, kannst dieser Pflicht also auch anders Herr werden.
Ich glaube kaum, das 70m² vom Finanzamt als Homeoffice anerkannt werden.