Erhöhung Vorschreibungsbetrag?
Hallo, wir hatten vor ein paar Monaten über eine Gemeinde eine Sporthalle für den Zeitraum 11.2017-04.2018 gemietet und die Rechnung mit dem Vorschreibungsbetrag über 900€ bezahlt. Jetzt haben wir einen Brief erhalten, dass die Mietkosten ab 1.1.2018 erhöht werden und wir daher eine Nachzachlung von 170€ machen müssen oder als 2. Option den Vertrag kündigen dürfen. Ist das erlaubt? Rechnung ist ein Kaufvertrag, man kann ja nicht einfach im Nachhinein den Betrag erhöhen, vor allem wenn eine Leistung über eine bestimmte Zeit schriftlich ausgemacht worden ist, ich verstehe zwar dass sie dieses Jahr wsl höhere Kosten hatten und deshalb die Mieten erhöhen müssen gleich wie bei den Betriebskosten, aber das müssten sie sich ja vorher überlegen, oder gibt es da Ausnahmen/bestimmte Regelungen?
1 Antwort
Bei Behörden gelten andere Regelungen, nicht mit der Miete von Wohnungen vergleichbar, zumal es ja nicht um Wohnraum geht. Das ist also durchaus möglich, dass es korrekt ist.
Ohne den Vertrag zu kennen würde ich allein aus dem Begriff "Vorschreibungsbetrag" annehmen, dass sich die Miete ändern darf und keine feste Nutzungsgebühr ist.