Erhalten "Aufstocker" mit Teilzeitjob auch den 200€ Bonus?
Hallo Ihr Lieben.
Ich arbeite auf Teilzeit und verdiene aktuell ca. 556€ Netto und erhalte 487€ Aufstockung vom Jobcenter.
Ein Bekannter meinte, das man als Aufstocker auch den 200€ Bonus zum 01.07 erhält.
Ist das so? Laut Google ja, wollte aber gerne mal die Experten fragen.
Vielen Dank.
4 Antworten
Wenn Du beide Voraussetzungen erfüllst, dann stehen dir auch beide Leistungen zu.
Hast Du dann durch die Leistung von der Arbeit mehr Einkommen, wird das entsprechend im Monat des Zuflusses auf deine Aufstockung angerechnet.
Danke dir für deinen Stern !
- ALG-II-Aufstocker erhalten beide Leistungen.
Die 200 € werden nach § 73 SGB-II gewährt und stellen einen "Corona-Bonus" dar.
Die 300 € werden nach §§ 112 ff EStG (neu) gewährt und stellen eine "Energiepauschale" dar.
- Beide Ansprüche entstehen unabhängig voneinander.
Giebt es die 200€ pro erwachsenen kopf in einer bedarfsgemeinschaft oder, pro bedarfsgemeinschaft an sich ? Liebe Grüße
Soweit mir bekannt - Ja.
Mir wäre nicht bekannt, daß Aufstocker von dieser Zugabe ausgenommen sind.
Da es nach aktueller Informationslage seitens der Regierung keine ausschließenden Kriterien gibt, erhalten Hartz IV Aufstocker demnach beide Zahlungen. Einmal die 200 Euro Pauschale im Juli sowie die 300 Euro Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro im September 2022