Darf man bei Ebay private Dinge verkaufen wenn man voll erwerbsunfähig und Aufstocker ist?
Hallo, bin 58 Jahre und voll erwerbsunfähig bei 80% Schwerbehinderung. Bekomme meine zu kleine Rente aufgestockt und habe auf Grund div. eBay-Verkäufe, (ca. 5 im Monat zwischen 20 und 100,00 Euro), bedenken mit den Kontoauszügen, da meine Sachbearbeiterin vom Sozialamt schon letztes Mal genaue Auflistung der Verkäufe sehen wollte. Es handelt sich allerdings um private Sachen/Trödel der über die Jahre im Keller angesammelt wurde. Nun meine Frage: Darf ich das? Ist das Sozialamt dazu berechtigt das zu unterbinden bzw. Abzüge meiner Bezüge/Aufstockung zu machen? Es handelt sich echt nur um privaten Krims/Kram bei dem ich vielleicht mal unregelmäßig 200 Euro im Monat Einnahmen bei eBay habe.
2 Antworten
Du darfst natürlich nicht gewerblich auftreten (und es ist eine starke Grauzone, ab wann das der Fall ist). Ansonsten ist es quasi ein Privatverkauf und sollte keine Probleme machen.
Falsch! Als Aufstocker (ALG2-Empfänger) geht es nicht um Einkommen sondern um jeglichen Geldzufluss - selbst wenn Du vom Opa 200 Euro zu Weihnachten geschenkt bekommst, wird dies von der ALG2-Aufstockung anteilsmäßig verrechnet! ==> Siehe verschärfte Gesetzgebung (Hartz 4/ ALG2, usw) seit 01.01.2017
Als Hartz 4 Empfänger darfst Du grundsätzlich nur 100 Euro (ohne Abzüge!) dazu verdienen, d.h. bei 150 Euro dürftest Du von den zusätzlichen 50 Euros nur boch 10 Euros behalten (20%).
Also mache deine ebay-Verkäufe gleich auf den Namen deien Kinder oder eines Freundes ........
Falsch! Als Aufstocker (ALG2-Empfänger) geht es nicht um Einkommen sondern um jeglichen Geldzufluss - selbst wenn Du vom Opa 200 Euro zu Weihnachten geschenkt bekommst, wird dies von der ALG2-Aufstockung anteilsmäßig verrechnet! ==> Siehe verschärfte Gesetzgebung (Hartz 4/ ALG2, usw) seit 01.01.2017
Ein Ebay-Verkauf ist aber kein Einkommen/Verdienst, solange er kein gewerblicher Verkäufer ist. "Verdienen" kann man nur, wenn man entweder gewerblich handelt oder angestellt ist.