Erfahrung strafe: trotz Führerscheinentzug gefahren
Ich bin 19 und es wurde mein Führerschein entzogen, nun musste es anscheinend so kommen wie es kommen musste, auf dem weg zur arbeit haben sie mich kontrolliert und es kam natürlich raus das ich mit führerscheinentzug gefahren bin.
Ich will die tat nicht rechtfertigen ich weiß das es dumm war, aber mein familiärer zustand,wohnort und schichtarbeit lassen es nicht anders zu mit dem autp zur arbeit zu fahren.
Ich möchte fragen ob hier jemand eventuell erfahrungen mit der strafe hätte und ob es zwangsweise 6 monate haft sein müssen? Bzw wie hoch würde die Geldstrafe ausfallen wenn es nicht die haft wird?
5 Antworten
Du hast 2 Vorteile: Du bist zum ersten Mal erwischt worden und der Richter weiß nicht, daß du anscheinend regelmäßig ohne Fahrerlaubnis zur Arbeit gefahren bist.
Daher solltest Du das Argument "Ich muß ja irgendwie zur Arbeit kommen" ganz schnell vergessen - denn damit gibst Du nicht nur zu, mehrmals ohne FE gefahren zu sein, sondern das läßt sich auch dahingehend deuten, daß Du in Zukunft weiter fahren wirst, egal wie das Urteil ausfällt.
Und wenn Richter etwas überhaupt nicht ausstehen können, dann sind das unbelehrbare "Kunden" - da rutscht das Urteil sehr schnell vom unteren in den oberen Bereich des Strafmaßes.
Jetzt zum möglichen Strafmaß: StVG §21 bedroht diese Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. Zusätzlich kann das Tatmittel (das Auto) eingezogen werden.
Als Ersttäter wären Freiheitsstrafe und Einzug des Autos sehr wahrscheinlich übertriebene Maßnahmen.
Das genaue Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters, aber als grobe Schätzung gehe ich von einer Geldstrafe aus, die noch nicht den Makel "vorbestraft" beinhaltet - also unter 90 Tagessätzen liegt.
Trotzdem solltest Du dir überlegen, wie Du entweder ohne eigenes Auto zur Arbeit kommst (ÖPNV, Fahrgemeinschaft, andere Wohnung?) oder dir einen neuen Job suchen.
Sorry, wenn das jetzt zu hart klingt - aber beim nächsten Mal kommst Du nicht so einfach davon...
Das klingt ja erstmal beruhigend, alles außer haft
Danke für deine Antwort. :)
In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit.
Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen.
So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe.
Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen. 1/2 Jahres Brutto Lohn
Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.
Und was passiert mit dem Auto?
Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern.
Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen.
Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen. Und das Lebenslänglich !
Erkläre doch bitte mal, wie nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ein FoFE noch fahrlässig sein kann?
§21 Abs. 1 StVG wäre die richtige Hausnummer gewesen.
Hier steht alles Wichtige zu dem Thema: https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/#auto_fahren_trotz_fahrverbot
Auszüge:
In wenigen Fällen lässt sich die Strafe auch durch ein höheres Bußgeld ausgleichen. Dies ist allerdings nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich und greift auch nur, wenn die Abgabe des Führerscheins für Sie existenzbedrohend ist.
Beachten Sie, dass das Fahrverbot in der Regel alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs betrifft – auch jene, die führerscheinfrei geführt werden dürfen! Im Fahrverbot dürfen Sie also auch kein Mofa oder führerscheinfreies Auto fahren.
Vom Einzelfall abhängig steht es den Behörden frei, für die Dauer des Verbotes jedoch einen Ersatzführerschein auszustellen, mit welchem Sie bestimmte Fahrzeuge führen dürfen. So kann es auch passieren, dass ein Fahrverbot beispielsweise für Lkw und Pkw gilt, Sie aber dennoch auf Leichtmotorrädern am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Zum einen ist CopyPaste ohne Quellenangabe seit Guttenberg verpönt.
Zum anderen behandelt der von dir kopierte Abschnitt die Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldstrafe.
Dem Fragesteller wurde aber die Fahrerlaubnis entzogen, daher ist diese Info vollkommen irrelevant.
Zu 99,99% kommst du um eine Haftstrafe herum.
Okay danke das ist ja schonmal zumindest etwas
Da werd ich wohl heute mal einen Anwalt kontaktieren müssen...
Ein Anwalt bringt dir nicht viel. Es wird wohl evtl. auf eine weitere Sperrfrist hinauslaufen und 30-60 Tagessätze Geldstrafe. Anwalt kostet nur noch mehr Geld, da der Fall klar ist.
Und nur zur erstberatung? Würde das etwas bringen damit ich schonmal eine ahnung hab was mir blüht und wie ich vorgehen sollte?
Du kannst nur abwarten. Was dir blüht ist eine Geldstrafe und evtl. wird die Sperrfrist verlängert. Sobald der Strafbefehl da ist, kannst du dich ja nochmal melden. Sollte die Strafe 1-2 Nettolöhne übersteigen, kann man isoliert Widerspruch gegen die Höhe der Strafe einlegen damit die Strafe angepasst wird an die finanziellen Verhältnisse.
Mach dich nicht verrückt, das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen.
Er hat doch schon gar keinen schein mehr....
Er wurde erwischt OHNE gültige Fahrerlaubnis
Du kannst beim.Richter um gehör bitten u die Strafe in eine Geldstrafe umwandeln lassen.... muss er aber nicht tun. Denn anscheinend bist du Beratungsresistent wenn man wegen eines verstoßes den FS abgenommen bekam u wieder gegen das Gesetz verstößt....... da hilft es auch nicht das Opfer zu spielen denn du hast es verbockt
Wie gesagt ich ich heiße die tat nicht gut, ich wollte nur erfahrungsberichte hören, aber danke
Verkauf dein Auto u hol dir ein schickes Fahhrad und ne Bahncard
Du solltest dem Gericht auf jedenfall erklären das du nun einmal auf das Auto angewiesen bist und das es dumm von dir war und die tat bereuen dann lassen die milde weilen.
Nö lassen sie nicht. Das er so auf den FS angewiesen ist, wusste er auch schon als er die Tat beging die zum Verlust führte.
Das ist eine GANZ BLÖDE IDEE!
Dem Fragesteller wurde die FE entzogen und somit das Führen eines Kraftfahrzeugs untersagt.
Die Aussage "Ich bin aber auf das Fahrzeug angewiesen" wird in diesem Kontext vom Richter gewertet als "Mir ist die Strafe egal, ich fahre weiter!"
Das Ergebnis kannst Du dir vielleicht ausmalen...
Sozusagen komm ich nur schwer um die Haftstrafe drumherum?