Erbschaftssteuer für Felder?
Hallo zusammen, mein Mann und seine Schwester sowie seine Mutter, haben vom Bruder meines Mannes Barvermögen, einen stillgelegten Bauernhof und Felder geerbt. Der Bauernhof wird grad verkauft, die Felder sollen im Besitz der 3 Personen bleiben, sie sind aber verpachtet. Nun meine Frage, muss auch für die Felder Erbschaftssteuer bezahlt werden? Oder nur wenn diese verkauft werden oder nur auf die Einnahme der Pacht? Danke für die Antworten
3 Antworten
Auf die Einnahme der Pacht fällt auf jeden Fall keine Erbschaftssteuer an, dafür mußt Du aber jährlich eine Steuererklärung für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung machen. Was die Erbschaftssteuer bei Grundstücken und Immobilien betrifft, so gibt es hier bei den Verwandtschaftsverhältnissen recht hohe Freibeträge. Erkundige Dich hier beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater., ob bzw. inwieweit hier Erbschaftssteuer anfällt!
Nun meine Frage, muss auch für die Felder Erbschaftssteuer bezahlt werden?
Normalerweise ist der Wert zum zeitpunkt der Erbschaft entscheiden und es ist irrelevant, ob teile des Erbes verkauft werden. Allerdings gibt es diverse Sonderregelungen. z.B.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13a.html
Bei denen der Verkauf eine Rolle spielt.
Spätere Einnahmen sind Einkommen der Erben und als solche zu auch versteuern.
Im Erbfall berechnet sich die Erbschaftsteuer für jeden Begünstigten (Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer aus dem Wert des ihm zugewendeten Vermögens. Je nach verwandtschaftlicher Nähe gibt es Freibeträge. Geschwister haben leider nur einen Freibetrag von € 20.000,00. Immobilienvermögen muss bewertet werden. Bei landwirtschaftlichem Vermögen wie Feldern gibt es große Bewertungsspielräume. Um zu erreichen, dass diese möglichst gering bewertet werden, sollte sich ihr Mann an einen guten Steuerberater wenden, der in einem ländlkichen Gebiet tätig ist oder mit der Bewertung von Ackergrundstücken Erfahrung hat. Man kann damit viel sparen!
. Bei landwirtschaftlichem Vermögen wie Feldern gibt es große Bewertungsspielräume
Und es gibt das Bewertungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/BJNR010350934.html#BJNR010350934BJNG000602301