Erbschaft so möglich?

11 Antworten

Blödsinn, das Gericht schickt im Regelfall nach dem Todesfall eine Bestätigung, bzw. Anfrage, ob man das Erbe annehmen möchte. Wenn der "Erbe" irgendwelche Gelder zahlen soll, sollte er sehr vorsichtig sein!

Halbwissender 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 12:27

Zahlen soll er nichts, nur bekommen. Und es ist wohl tatsächlich so, dass in der Familie ein entfernter Verwandter der kinderlos war, gestorben ist. Aber ohne vorherige Mitteilung durch das gericht finde ich die Sache schwer vorstellbar, danke...

Nein, das gibt es nur im Film. Es muss ja schließlich auch Erbschaftssteuer gezahlt werden, abgesehen davon muss man die Erbschaft ja auch erst mal annehmen.

Wer hat den Scheck denn ausgestellt?
Vielleicht der Erbe? Möglicherweise hat dein Bekannter nicht wirklich "geerbt", sondern nur ein Vermächtnis erhalten. Dann ist ein anderer der Erbe und muss ihm tatsächlich eine Summe auszahlen, die der Erblasser ihm zugedacht hat. Dieses Vermächtnis wird aus dem Erbe herausgerechnet, der Erbe muss es auch nicht versteuern, so wie das restliche Erbe.

Dein Bekannter sollte den Scheckaussteller kontaktieren und klären, ob er der Erbe ist. Wenn ein Testament vorliegt, muss es ihm zugestellt werden, damit er sehen kann, wie hoch das Vermächtnis wirklich ist. Das erledigt normalerweise das Amtsgericht, nicht der Erbe. Er könnte dem Vermächtnisnehmer ja etwas vorenthalten.

Die Auszahlungsfrist auf dem Scheck ist auch seltsam. So etwas ist nicht üblich.

Halbwissender 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 15:21

Danke für den Hinweis mit dem Vermächtnis. Der Scheck wurde ihm wohl von seiner Mutter zugeschickt und der Verstorbene war wohl sowas wie ein kinderloser Onkel. Was mich aber wirklich irritiert ist der "Sperrvermerk" auf dem Scheck.

Weiß Dein Bekannter von wem der Scheck sein könnte? Klingt sehr korios. Wer verschenkt einfach so Geld? Auf dem Scheck müßte was stehen z.B. Kontonummer wie auch immer. Dein Bekannter sollte damit zur Bank gehen um zu erfahren, was das mit dem Scheck auf sich hat.

hoert sich fuer mich sehr unglaubwuerdig an. Zum einen muss man ein Erbe ja auch ausschlagen koenen und das ganz offiziell. Von daher wuerde man wohl vom Nachlassverwalter oder Gericht angeschrieben werden und ueber die moegliche Erbschaft informiert werden, bevor man zu einem Scheck kommt. Dann muesste man sich fuer alles weitere mit diesem Verwalter in Verbindung setzen.

Und von einem Auszahlungssperrvermerk habe ich auch noch nie was gehoert. Es gibt nur z.B. Verrechnungsschecks, die nur diese Person auf ein eigenes Konto einzahlen kann, aber gewoehnlich muss/sollte man einen Scheck auch so schnell es geht einloesen, so wurde mir auf der Bank erklaert, denn spaeter ist eine Gutschrift vielleicht nicht mehr moeglich, wenn der Absender des Schecks nicht mehr zustimmt. (hatte mal zu Hause einen Scheck vergessen, der dort schon fast ein Jahr lag). Bisher hat die Gutschrift aber auch spaeter noch immer funktioniert.

Also entweder fantasiert Dein Bekannter ein wenig oder das ist irgendeine Werbeaktion von Betruegern, wo man vielleicht auf teurer Hotline anrufen soll oder so was und der Scheck ist keinen Penny wert.