Kann man eine Erbschaft verschweigen?
Bekommen die Ämter es mit, wenn man sein Erbe bar bei der Bank abholt und den Weg über das Konto vermeidet? Warum / Warum nicht?
Danke i.A.
12 Antworten
Hallo ichun351,
Sie schreiben:
Kann man eine Erbschaft verschweigen?
Bekommen die Ämter es mit, wenn man sein Erbe bar bei der Bank abholt und den Weg über das Konto vermeidet? Warum / Warum nicht?
Antwort:
In Deutschland werden Erbschaften über das Nachlassgericht abgewickelt und eine der ersten Fragen bezieht sich auf die persönliche "Steuer-Identifikationsnummer!"
An Hand dieser Steuer-ID erfährt nicht zuletzt auch das Finanzamt von der Erbschaft und wird ggf. entsprechende Fragen stellen!
Denken Sie in diesem Zusammenhang zum Beispiel an die sogenannte Erbschaftsteuer!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Alle Banken müssen im Todesfall eine Meldung an das zuständige Finanzamt über die Höhe des Vermögens machen. Werden Erben ermittelt, wendet sich das zuständige Finantzamt mit dem Wissen über die Höhe des Vermögens an diese, um zu prüfen, ob ggf. Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Das findet immer dann statt, wenn das Verwandtschattserhältnis feststeht und der Nachlass die Freigrenzen überschreitet. Sicher kannst du, wenn du es bekommst dein Erbe in bar abholen und unters Kopfkissen legen- der Arm des Finanzamtes greift aber auch dahin.
Wenn das Vermögen allerdings vollumfänglich in einem Schließfach gelagert war, dann kennt die Bank dessen Inhalt natürlich nicht. Wenn der Erbe das Schließfach räumt, tut er es. Grundsätzlich wäre er, übersteigt der Nachlass die Steuerfreigrenzen, dazu verpflichtet eine Eigenmeldung zu machen und die erforderliche Erbschaftssteuer zu zahlen.
Wenn er das nicht tut- er darf in den Spiegel schauen und muss das mit seinem Gewissen ausmachen. Steuerhinterziehung wäre es.
Auffallen würde es, wenn er dann hohe Beträge ausgibt und hinterfragt wird, woher er diese hat- Geldwäschegesetz
Ja, vom Notar.
Weil die Banken Dir das Geld nicht geben.
An das Konto eines Verstorbenen kommst Du nur mit Erbschein.
Beim Sonderfall einer bestehenden Kontovollmacht kannst Du zwar das Konto leerräumen. Das wäre dann eine Unterschlagung, die das Nachlassgericht leicht nachvollziehen kann, wenn sie den Erbfall abarbeitet.
Natürlich haben die Ämter längst eine Erbfallmeldung der Bank, also eine Vermögensübersicht und Vorhandensein eines Schließfachs gemeldet bekommen.
Und falls es mehrere Erben gibt, entscheidet die Erbengemeinschaft nur gemeinsam über jedwede Verfügung des verstorbenen Inhabers, man käme also allein garnicht an den Inhalt des Schließfachs.