Erbrecht! Zutritt zum Elternhaus (Grundstück) erlaubt ohne vorherige Absprache?

14 Antworten

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Hallo,

erst mal mein Beileid zum Tod deiner Tochter.

Dann wäre erst mal die Frage: hat deine Tochter Kinder gehabt?

Und: gibt es ein Testament?

Falls deine Tochter keine Kinder hatte (ich gehe jetzt von deutschem Recht aus....ich weiß ja nicht wo du wohnst) erbt ihr Mann ja nicht alleine: die Eltern erben auch einen Teil.

Guck mal hier: https://www.erbrechtsforum.de/erbrecht.html

Wie das mit Sachen aus ihrer Jugend aussieht, die ihr ja wahrscheinlich bezahlt habt, weiß ich nicht.

Bei den anderen Sachen wirst du das nicht alles behalten können....aber ihr solltet dann vielleicht doch einen Anwalt einschalten, falls ihr auch erbberechtigt seid. Falls Kinder da sind, seid ihr nicht erbberechtigt....dann solltest du natürlich alles raus geben, was deiner Tochter gehörte.

Dein Haus oder dein Grundstück darf aber niemand ohne deine Einwilligung betreten....aber bevor ihr euch da jetzt total zerstreitet, sucht mal eine gütliche Einigung.

Ellenmonta 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 17:40

Vielen Dank! Sie hat eine kleine Tochter (3 Jahre). Ich habe sie seit Wochen nicht mehr gesehen, er verweigert jeglichen Kontakt. Ich weiß, ich habe Rechte, aber um der kleinen diesen Stress zu ersparen, halte ich mich noch zurück. Ich erkenne diesen Mann nicht wieder. Es geht nur noch um Geld. Ein Testament gibt es nicht. Meine Tochter hat zu Lebzeiten mal beiläufig Wünsche geäußert, falls ihr etwas passieren sollte. Aber es wurde nie etwas schriftlich gemacht. Wer rechnet auch mit so einem Unglück.

Glasdach  08.11.2018, 17:55
@Ellenmonta

So leid mir das tut...aber in dem Fall seid ihr als Eltern nicht erbberechtigt. Das heißt, wenn es kein Testament und keinen Ehevertrag gibt (also Zugewinngemeinschaft), dass der Ehemann und das Kind zu gleichen Teilen erben. Da das Kind aber klein ist, wird der Vater das Erbe des Kindes verwalten.

Im Gegensatz zu dem, was hier jemand schrieb, gehört das, was deine Tochter in die Ehe einbrachte, aber auch zum Erbe:

https://www.vermoegenszentrum.de/ratgeber/wissensbeitraege/nachlass-planen/was-gehort-zum-nachlassvermogen.html

Das heißt, du müsstest deinem Schwiegersohn alles aushändigen, was deiner Tochter gehörte und noch bei dir im Haus/Hof lagert. Wie gesagt: wie das mit den Sachen ist, die ihr selbst angeschafft habt, weiß ich nicht....aber ich vermute, wenn ihr das eurer Tochter damals geschenkt habt (als Jugendliche), gehört es zur Erbmasse.

Kann es sein, dass dein Schwiegersohn neben dem Schock, dass seine Frau tot ist, auch Geldsorgen hat? Das könnte erklären, warum er so viel über Geld redet....man rechnet ja oft nicht damit, dass jemand früh stirbt und hat keine Vorsorge getroffen. Beerdigungen sind aber teuer und falls deine Tochter berufstätig war, fehlt das Geld jetzt auch.

Wenn es dir sehr wichtig ist, die Einrichtung vom Jugendzimmer zu behalten, solltest du vielleicht doch noch einen Anwalt konsultieren....wie gesagt: die anderen Sachen, die bei euch lagern, kannst du nicht einfach behalten. Sie gehören deinem Schwiegersohn und dem Kind (und für das ist ja der Vater zuständig....das kannst du nicht einfach für sie einbehalten).

Ellenmonta 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 18:08
@Glasdach

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Er geht seit Jahren nicht arbeiten und natürlich geht es hier nur um Geld. Trauer sehe ich bei ihm wirklich nicht. Ich habe mich selten in diese "fragwürdige" Ehe eingemischt, meine Tochter wollte einfach nicht auf mich hören. Und um unsere Beziehung zueinander nicht zu gefährden, habe ich mir "Kritik" verkniffen. Ich sollte mit einem Anwalt sprechen um wenigstens ein paar Erinnerungen behalten zu können. Sie hat mir etwas gebastelt und geschenkt, selbst das will er mir nehmen weil er es möglicherweise für ein paar Euro verkaufen könnte. Ich kann nicht beweisen, das es ein Geschenk war, sagt er und verlangt es! Es ist furchtbar!

Glasdach  08.11.2018, 18:24
@Ellenmonta

Kann er denn beweisen, dass es von seiner Frau kommt?

Grundsätzlich solltest du wahrscheinlich wirklich einen Anwalt kontaktieren....das Ganze klingt nicht so, als wäre es möglich sich mit dem Mann gütlich zu einigen. Aber du musst dir natürlich auch nicht das Haus leer räumen lassen. Räume (egal wie weh das tut) einfach die Sachen zusammen, die deiner Tochter gehörten und stelle sie in die Werkstatt (und räum alles raus, was ihr nicht gehörte, sonst ist das auch weg) und da soll er das zu einem von dir gesetztem Zeitpunkt abholen (hol dir Zeugen dazu). Wechsel deine Schlösser auf jeden Fall aus....selbst wenn er dir noch einen Schlüssel zurück geben würde, hättest ja das Problem, dass er den hat nachmachen können. Falls du mal Einrichtung für deine Tochter gekauft hast, wo du noch Quittungen hast, würde ich an deiner Stelle drauf bestehen, dass das dir gehört...wer die Quittung nachweisen kann, ist ja normalerweise derjenige der es bezahlt hat.

Geschenke würde ich einfach behalten....wenn er das Geld für einen Anwalt ausgeben möchte um dich zur Herausgabe zu verklagen, muss er erst mal nachweisen, wo du das her hast (falls das irgendwie wichtig ist für das Erbe...google mal Erbschaft und Schenkung an Dritte...das ist alles viel komplizierter als man glauben sollte).

Euer Schwiegersohn ist nach der gesetzl. Erbfolge als Witwer eurer Tochter neben ihrem (gemeinsamen) Kind zu 1/2 gesetzlicher Erbe und n. § 1626 BGB Vermögenssorgeberechtigter des Erbteils der minderjährigen Kleinen.

In dieser Eigenschaft kann er von dir Herausgabe der Nachlassgegenstände seiner verstorbenen Frau beanspruchen, die bei euch untergebracht sind, §§ 2018 ff. BGB.

Da packt man die Habseligkeiten seiner Tochter selbst zusammen und vereinbart einen Abholtermin; dafür muß er eurer Haus nicht betreten.

Und gegen überraschenden, gar ungebetenen Besuch kann man den Zylinder der Haustür oder Garage austauschen.

G imager761

Hallo Ellenmonta,

ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war.

Vor einigen Jahren starb meine verheiratete, jedoch kinderlose Tante plötzlich vor ihrer Mutter in den USA. Sie hatte ein Konto in Deutschland und kein Testament. Ihr US-Vermögen wurde nach US-Recht bearbeitet, ist also nicht relevant.

Bei ihrem deutschen Konto sollte das Geld halbe-halbe zwischen meinem Onkel und dem überlebenden Elternteil (Meiner Oma) aufgeteilt werden, da ja keine erbberechtigten Kinder da waren und damit die Eltern noch erbberechtigt waren, obwohl meine Tante auch Ü50 war.

Hoffe, dass das zumindest etwas hilft...

mein herzliches Beileid und viel Glück und Kraft für die Situation

Ohne Kinder sieht es so aus -Alles gehört beiden zu gleichen Teilen solange beide leben.

Stirbt einer der Beiden und es gibt keine Kinder gilt folgendes. Die 50%, der verstorbenen Person gehören gehen zu gleichen Teilen an den überlebenden Ehepartner und die Eltern des Verstorbenen.

Dann also gehört ihm 75% und 25% von allem gehören dir.

Woher ich das weis? Eigene Erfahrung

Hier auch recht gut erklärt..

https://www.raklinger.de/gesetzliche_erbfolge.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Leestigter  08.11.2018, 18:33

Ergänzung - natürlich Zutritt auf euer Grundstück nur mit Erlaubnis, egal ob Schlüssel oder nicht...

Genauso wenig wie Ihr natürlich in deren Wohnung dürft um eure 25% dort einzukassieren.

Aber ihr dürft gerne um eine Aufstellung der Vermögensverhältnisse und des Inventars bitten - Falls die Wohnung nicht gemietet ist, sondern gekauft, dann gehört euch die ja auch zu 25% jetzt (und kann nicht verkauft werden)

Bei der Gelegenheit könnt ihr eine Aufstellung der bei euch noch vorhandenen Gegenstände übermitteln...

Das dürfte reichen sich zu "einigen"..

das hausrecht ist ein sehr streng geschütztes grundrecht, der habgierige schwiegersohn darf nicht ohne deine erlaubnis dein haus oder grundstück betreten.

ob die persönlichen eigentümer deiner tochter ihm zustehen, ist zu bezweifeln, da nur die in der ehe erworbenen vermögens- und sachwerte zum erbe zählen. alles, was deine tochter vor der ehe besaß und noch in deinem haus oder in ihrem zimmer ist, muss ggf. ein testament klären.

beratung durch einen fachanwalt für erbrecht wäre hier hilfreich.