Lebe getrennt darf mein mann überhaupt bei mit übernachten

7 Antworten

Grundsätzlich kann man ein Trennungsjahr auch unter einem Dach verbringen, getrennte Schlafzimmer vorausgesetzt. Aber das gilt nur für die Bedingungen zur Scheidung. Beim Jobcenter geht es nicht um die eheliche Gemeinschaft sondern die Bedarfsgemeinschaft und wenn alles darauf hindeutet, dass dein Mann immer noch überwiegend bei dir lebt, dann kann euch unterstellt werden, dass ihr nur für das Amt getrennt seid. Das nennt man dann Leistungsbetrug.

Es wäre z.B. wenig glaubwürdig, wenn im Bad immer noch div. Toilettenartikel von deinem Mann zu finden sind.

Was ich meine?

Dass Du den grössten Fehler schon gemacht hast: die "Herren" in Deine Wohnung hinein zu lassen. Dazu bist Du nicht verpflichtet; schon gar nicht ohne vorherige Anmeldung.

Offenbar hast Du dann auch noch mit ihnen diskutiert und ihnen damit Informationen gegeben, die man ihnen besser nicht gegeben hätte.

Das war ein weiterer Fehler.

Da ist jetzt nichts mehr zu machen. Rechtsauskünfte in Zukunft nicht erst einholen, wenn es zu spät ist.

Das Jobcenter will Kosten sparen und unterstellt, dass du und dein Mann noch zusammenlebt, ihr somit eine Bedarfsgemeinschaft bildet und du deshalb weniger oder gar keine Hartz-IV-Leistungen bekommen sollst. Die Sachen deines Mannes, die sich noch bei dir befinden, werden vom Jobcenter als Indiz dafür betrachtet.

Packe alle Sachen deines Mannes in Umzugskartons, klebe die zu und stelle sie in irgendeine Ecke, wo sie am wenigsten stören. Vor allem achte darauf, dass sämtliche Sachen von ihm aus Bad und Kleiderschränken verschwinden, sonst werden dir die Leistungen vom Jobcenter gestrichen.

eurofuchs2  10.11.2014, 14:51

Traurig aber wahr!

Du sagst...Mit dem amt meine ich das jobcenter und wir sind im trennungsjahr

Ihr habt Euch auf einen Trennungstag geeinigt, Dein Mann ist in dieser Zeit Für Dich verantwortlich, sowie im ersten Jahr nach der Scheidung.. Du beziehst jetzt öffentliche Vorschuß-Gelder weil Dein Nochmann seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt..**

ihr sollten Eure Treffen/Übernachtungen ausschließlich in den neuen 4 Wänden des Nochmannes stattfinden lassen.. denn wenn er bei Dir über Nacht bleibt stehen Dir keine Gelder zu ... denn Trennungszeitleute sind ja Eheleute!, die TZeit dürft ihr unter Einhaltung bestimmter Vorgaben auch in einer gem. Whg. hinter Euch bringen.. die Dein Nochmann und Du bezahlen..das ihr friedlich unter einem Dach leben könnt, ist ja lt. Deinen angaben beim Amt nicht gegeben, deswegen wirst Du ja von da unterstützt...also .. sorry .. so richtig glaubwürdig ist das dann nicht:(

wenn Du schnell aus der Amtsabhängigkeit raus willst.. Eurem Kind steht ein KiTa-Platz zu!!! Kümmere Dich da intensiv drum und wenn Du eigenes Geld verdienst + Unterhalt vom Nochmann fragt keiner wann und wielange der oder sonstwer sich bei Dir aufhält..

er kann sogar mal ne nacht mit seiner Tochter schlafen oder ?

Das sollte er ganz bestimmt NICHT tun!

Deine Frage ist nicht beantwortbar. Welches "Amt" meinst du? Geht es um das Trennungsjahr vor der Scheidung? Oder was genau willst du eigentlich?

Mustiiii36 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 23:20

Ja genau so ist es

Mustiiii36 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 14:04

Mit dem amt meine ich das jobcenter und wir sind im trennungsjahr

calimera90  10.11.2014, 14:05
@Mustiiii36

Versteh ich trotzdem nicht. Beziehst du ALG ? Will das Amt dir die Leistung kürzen, weil dein Mann offensichtlich doch noch bei dir lebt? Weil ihr nur eine "Schein-Trennung" habt?