Erbe nach Betreuung?

2 Antworten

Nein, alles Formale ist damit erledigt. Ihr habt der Betreuerin ( Eurer Schwester) bestätigt, dass alles in Ordnung ist.Ohne Verzicht auf die Schlussrechnung, unterliegt diese der späteren Überprüfung und birgt für den ehemaligen Betreuer ggf. ein Haftungsrisiko, wenn sich herausstellt, dass man Wichtiges unterlassen hat oder die Kontoführung durch den Betreuer nicht ordnungsgemäß war.

Also alles ist gut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Marion1066 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 12:16

Hallo Don Diego

weist du was jetzt als nächstes passiert?

ihr müsst nix weiter machen, die verzichtserklärung wurde besätigt. das war´s

Marion1066 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 08:55

dürfen wir also unser Erbe antreten ?

Otilie1  01.08.2018, 17:47
@Marion1066

wenn ihr vom notar bescheid bekommen habt das ihr erben seid, könnt ihr auch da dran