Entschuldigung nach dem Fehlen auf Arbeit?
Sagen wir Mal ich war 2 Tage lang krank weil ich Fieber hatte oder einfach nur erkältet war und der Arbeitnehmer eine Entschuldigung vom Arzt will, kann man die dann auch nachdem es einem wieder gut geht besorgen? Ich meine wegen einer Erkältung oder Fieber geht man ja nicht zum Arzt. Und würde der Arzt einem eine ausstellen wenn man nicht mehr krank ist?
13 Antworten
Grundsätzlich ist ab dem 3. Tag der Erkrankung ein gelber Schein vorzulegen. In vielen Verträgen werden aber schon ab/für den 1. Tag solche Krankschreibungen verlangt und mit der Unterschrift hat man das auch akzeptiert.
Rückwirkend für mehr als 24 Std DARF kein Arzt krankschreiben! Da es an arbeitsfreien Tagen (Samstag, Sonntag, Feiertag) Bereitschaftspraxen gibt UND es einen mobilen hausärztlichen Notdienst (wenn man das Haus nicht verlassen kann) gibt, zieht auch die Ausrede: Es hatte keiner auf" nicht.
In Zukunft IMMER, wenn du nicht zum Job gehst, gleich in der Früh am ersten Tag zum Doc!
Rückwirkend für mehr als 24 Std DARF kein Arzt krankschreiben!
Wie kommst Du denn auf diese Frist?!?
Das ist (jedenfalls nach deutschem Recht) falsch.
Ein Arzt darf entsprechend der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung besonderer Sorgfaltspflichten "in der Regel bis zu 3 Tagen" rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Grundsätzlich ist ab dem 3. Tag der Erkrankung ein gelber Schein vorzulegen.
Auch das ist falsch!
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert - und zwar am nächsten Arbeitstag, der auf den 3. Erkrankungstag folgt.
Entweder Du musst gemäß Deinem Arbeitsvertrag ab dem ersten Tag der Erkrankung eine AU vorlegen oder wie allgemein üblich ab dem 3. Tag.
Nachträglich ! wird Dich kein Arzt AU schreiben, weil Du vorher keine Zeit und Lust hattest in der Praxis zu erscheinen.
wie allgemein üblich ab dem 3. Tag
Das ist (um genau zu sein) falsch, wenn Du mit "allgemein üblich" die gesetzliche Regelung meinst.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert - und zwar am nächsten Arbeitstag, der auf den 3. Erkrankungstag folgt.
Der Chef will keine "Entschuldigung ". Er will eine AUB. Die muss oft vom ersten Tag gelten. Nachträglich für einen gesunden geht da gar nichts.
Was ist denn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag zur Nachweispflicht bei Krankheit vereinbart?
Falls vereinbart ist, dass der AN erst nach dem dritten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung braucht (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz), kann der AG nicht rückwirkend eine AUB verlangen, wenn der AN z.B. zwei Tage gefehlt und sich rechtzeitig abgemeldet hat.
Der AG darf allerdings anweisen, dass ein AN schon ab dem ersten Krankheitstag eine AUB braucht. Dann muss man auch am ersten Tag zum Arzt oder den Arzt kommen lassen. Das muss ein AN allerdings vor einer Erkrankung wissen.
Rückwirkend darf ein Arzt nur in Ausnahmefällen eine AUB ausstellen. Bei Deinem Beispiel (zwei Tage Fieber oder zwei Tage erkältet), bezweifle ich allerdings, dass er das tut/tun darf.
Sonst fehlt man unentschuldigt.
Nein, man fehlt dann nicht unentschuldigt (wenn man anschließend die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt), sondern ist "nur" seiner Pflicht zu unverzüglichen Krankmeldung nicht nachgekommen (was selbstverständlich abgemahnt werden kann).
Das ist keine "Krümelkackerei"!
Wenn bereits das Versäumen der unverzüglichen Krankmeldung "unentschuldigtes Fehlen" wäre, könnte der Arbeitgeber alleine schon deswegen die Entgeltfortzahlung einstellen.
Das darf er aber nur für die Dauer einer nicht durch AU nachgewiesenen Erkrankung.
Die Konsequenzen dieser von dir so bezeichneten "Krümelkackerei" wären also gravierend! Es geht um Rechtsfragen: und da ist Genauigkeit verlangt!!
In der Regel muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am 4. Tag der Krankheit beim Arbeitgeber vorliegen. Wenn Du allerdings erst am 3. oder 4. Tag zum Arzt gehst, könnte das eng werden.
Und würde der Arzt einem eine ausstellen wenn man nicht mehr krank ist?
Unwahrscheinlich. Ein Arzt wird dich nicht rückwirkend krankschreiben. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Aber ganz unabhängig von all dem, muss man sich zwingend vor Dienstbeginn des 1. Tages krank melden. Sonst fehlt man unentschuldigt.