Rentenversicherungsnachweis/Rentenbescheinigung was ist das?

4 Antworten

Das ist der Beleg, der beweist, dass du Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hast. Wenn du keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlst, bekommst du auch keinen Nachweis. Hast du sie aber bezahlt, bekommst du die "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung". Da du das nicht kennst, hast du garantiert noch niemals Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. 

Hallo vivomelissa,

Sie schreiben:

Rentenversicherungsnachweis/Rentenbescheinigung was ist das?

Ich bin ein Freelancer und ich brauche ein Rentenversicherungsnachweis aber ich finde das nirgendswo noch weis ich genau was das ist. Es ist nicht die Sozialversicherungsnummer . Bitte melden und am besten links einfügen wenn es geht.

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Infos_fuer_Experten/02_ArbeitgeberUndSteuerberater/04_meldeverfahren_deuev/05_sv_ausweis/sv_ausweis_node.html

Sozialversicherungsausweis

Die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei einer Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen einen Sozialversicherungsausweis aus. Bei Verlust oder wenn der Sozialversicherungsausweis unbrauchbar wird, ist ein neuer Ausweis bei der Rentenversicherung über die zuständige Krankenkasse zu beantragen.

Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument. Er ist ebenso sorgfältig wie der Personalausweis zu behandeln. Der Sozialversicherungsausweis wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt. Der Sozialversicherungsausweis sollte bei den sonstigen Rentenversicherungsunterlagen aufbewahrt werden.

Früher war es in bestimmten Branchen vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis stets mitzuführen. Diese Mitführungspflicht ist zum 1.1.2009 entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen. Jedoch besteht seitdem eine Verpflichtung nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Personen, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind, bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und bei Kontrollen den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Die Kontrollen der Behörden der Zollverwaltung können ohne Ankündigung vorgenommen werden. Die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren besteht in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen, die im wesentlichen denen entsprechen, in denen der Arbeitnehmer bisher den Sozialversicherungsausweis mitführen musste:

Baugewerbe,Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,Personenbeförderungsgewerbe,Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe,Schaustellergewerbe,Unternehmen der Forstwirtschaft,Gebäudereinigungsgewerbe,Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,Fleischwirtschaft.

Der Arbeitgeber in diesen Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen hat jeden seiner Arbeitnehmer nachweislich und schriftlich auf diese Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren hinzuweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufzubewahren und bei Kontrollen den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

Wenn Sie wissen möchten, wie ein Sozialversicherungsausweis aussieht: Sozialversicherungsausweis - so sieht er aus

Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument. Er ist ebenso sorgfältig wie der Personalausweis zu behandeln.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/04_meldeverfahren_deuev/05_sv_ausweis/Sozialversicherungsausweis.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Fazit:

Fragen Sie am Besten bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt nach, wie Sie sich korrekt ausweisen können!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Deinen Rentenversicherungsnachweis erhältst Du über die:


Deutsche Rentenversicherung - Startseite

www.deutsche-rentenversicherung.de/

Sende einen Dreizeiler dorthin mit der Bitte Dir unter der dort bestehenden Rentenversicherungsnummer / Sozialversicherungsnummer einen aktuellen Rentenverlauf zuzusenden.


vivomelissa 
Beitragsersteller
 12.06.2016, 18:09

Danke. Aber ich hab vergessen zu erwähnen das ich noch nie gearbeitet haben und deshalb weiß ich nicht welchen Zeitraum ich angeben muss

wilees  12.06.2016, 18:16
@vivomelissa

Also brauchst Du nur Deine Sozialversicherungsnummer angeben.

Zusätzliche Infos findest Du u.A. hier:

Deutsche Rentenversicherung - Selbstständig und pflichtversichert

www.deutsche-rentenversicherung.de/.../selbststaendig_und_pflichtversichert_node.ht...

Freiberufler und die Rentenversicherung: darauf achten

https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/.../rentenversicherun...

Altersvorsorge für Freelancer - Als Selbstständiger in die gesetzliche ...

www.beschaffung-aktuell.de › Einkaufsmanagement › Human Resources
wilees  12.06.2016, 17:54

Dort siehst Du dann für welche Zeiten Beiträge entrichtet wurden.