Entfällt die Zahlung der Wertminderung für ein finanziertes Auto, wenn man den Ablösebetrag bezahlt?

3 Antworten

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Ja, wenn du die Ablösesumme bezahlst, dann ist die Wertminderung erstmal egal, die hast du aber trotzdem bei wiederverkauf und du musst bedenken, dass du dann für das Geld was du bezahlt hast, das identische Fahrzeug auch unfallfrei hättest erwerben können wodurch du später einen höheren Wiederverkaufswert hättest.

Ich denke du hast Recht.

Entweder du kaufst das Auto zum ursprünglich vereinbarten Wert ab oder du Gibst es zum neuen ggf geringeren Wert zurück und gleuchst die Differenz aus.

Bedenke das Gebrauchtwagen in den letzten 2 Jahren deutlich an Wert zugelegt haben evtl kannst du das Auto ja kaufen und direkt etwas teurer wieder verkaufen.

Dafür müsst du dir halt den aktuellen Marktwert anschauen...

brto3636 
Beitragsersteller
 02.05.2022, 09:49

Ja genau deswegen wollte ich es auch so machen, anstatt was am Ende noch zu zahlen, würde ich so sogar Geld erhalten. Vielen Dank!

Du musst das Auto nicht abkaufen, denn du hast es ja schon gekauft. Um den Kaufpreis zahlen zu können, hast du eine Finanzierung abgeschlossen.

Am Ende hast du die Möglichkeit den Restbetrag an die Bank zu zahlen oder das Autohaus kauft das Fahrzeug zurück. Über den Rückkaufpreis musst du dann verhandeln.

Immer wieder schlimm zu lesen, dass Kunden gar nicht wissen was sie unterschrieben haben.

brto3636 
Beitragsersteller
 02.05.2022, 10:54

Wenn du genau lesen würdest, würdest du die Frage verstehen...

"Ich habe die Möglichkeit nach den 4 Jahren das Auto für den Ablösebetrag direkt abzukaufen oder das Auto wieder zurückzugeben."

jbinfo  02.05.2022, 18:02
@brto3636

Ich habe genau gelesen und auch verstanden. Du willst aber ein schon von dir vor ein paar Jahren gekauftes Auto nochmals abkaufen für einen Rest-/Ablösebetrag. Das ist schlicht weg falsch.

Du hast eine Finanzierung mit einer Restrate. Diese Restrate wird nach 4 Jahren fällig. Dann kannst du mit dem Auto machen was du willst. Wenn du es aber an den Händler "zurückgeben" willst, dann musst du mit diesem über seinen Kaufpreis verhandeln. Von diesem Ergebnis wird dann der Händler die Restrate für dich an die Bank zahlen und das Auto gehört dann ihm. Einen Mehrerlös bekommst du ausgezahlt oder wird als Anzahlung für ein neues Auto verrechnet.

brto3636 
Beitragsersteller
 03.05.2022, 09:54
@jbinfo

Tut mir Leid, ich habe mich falsch ausgedrückt. Natürlich meinte ich mit "abkaufen" die Restrate abbezahlen und mit zurückgeben meinte ich an den Händler zurück verkaufen. Danke.