Hat ein Autovermieter nach einer Kreditkartensperrung immernoch Anspruch auf den geblockten Betrag?

4 Antworten

Nein, das nützt dir nichts, er wird die Forderung dann anderweitig beitreiben. Ich kann nur nicht verstehen, warum du keine Alternative haben solltest.

Natürlich hat er den Anspruch. Du nimmst ja eine Leistung von ihm

Ich werde in Zukunft meine Kreditkarte sperren lassen.

Mir wurde von Terstappen/Buchbinder nun zwei Monate nachdem ich einen Mietwagen in Duesseldorf abgegeben hatte, einfach mal 210 Euro als moeglicher Marderschaden abgezogen. Ja, als moeglicher Marderschaden, nicht als tatsaechlicher Marderschaden. Der Gutachter hat sich den Wagen nie angesehen. Lt. Rechung wurden ihm Fotos zugeschickt.

Auch seltsam, dass der Gutachter gleich in den Nachbarschaft des Hauptsitze in Bayern wohnt.

Mir wurde einfach eine Rechnung (in die USA) geschickt und das Geld war schon ueber eine Woche abgebucht.

Das ist Betrug!

Die Firma hat mir vorher nur eine ziemlich unprofessionelle Email geschickt, aber ohne Adresse oder Telefonnummer.
Ich dachte die Email ist ein Hoax! Jetzt vermute ich sogar, dass Terstappen/Buchbinder die Email extra so 'billig' und 'unprofessionell' aussehen lassen, damit keiner darauf eingeht und denkt, dass es sich um eine Fake-Email handelt.

Terstappen/Buchbinder/Global Drive auf jeden Fall meiden!

Die Uebernahmeprotokolle sprechen bei denen schon ihre eigene Sprache.

Klitzekleinste Beschaedigungen, umgangssprachlich auch Abnutzungspuren, werden auf diesen Protokollen aufgeschrieben. Man muss diese Beschaedigungen richtig suchen, da diese so minimal sind.

ABER, dazu kommt noch, dass Beschaedigungen auf den Protokollen stehen, die gar nicht vorhanden sind!!!

Ist wohl die Vorbereitung zum Versicherungsbetrug/Kundenbetrug.

KlausGaertner88  09.02.2016, 05:44

Es ist sogar gut moeglich, dass Verstappen/Buchbinder diese Kleinstschaeden einmal Ihrer Versicherung melden und zusaetzlich dem Kunden einfach mit den Kreditkartendaten vom Konto buchen.

Bei einem "moeglichen" Marderschaden (innerhalb von 2 Tagen in einer Gegend wo noch nie etwas von Marderschaeden zu hoeren war) ist dieses Vorgehen gut moeglich.

Das nutzt dir auch nichts. Du hast einen Mietvertrag mit ihm abgeschlossen, er hat Anspruch auf Zahlung. Über die gesperrte Kreditkarte wird er nicht an seine Forderung kommen. Aber es gibt andere Möglichkeiten. Rechnung, Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher usw.

domdo 
Beitragsersteller
 29.06.2013, 21:12

Bei den anderen Möglichkeiten ist es eher unwahrscheinlich, dass der Autovermieter irgendwelche Forderungen stellt, die nicht berechtigt wären, da er erstmal beweisen muss, das ICH etwas angestellt habe.

Bei der KK muss er ja nicht beweisen, sondern nur auf "Enter" drücken und schon hat er das Geld und ich könnte nichts tun..