ENTERBT, muss ich trotzdem Beerdigung zahlen?
Hallo ich habe eine wichtige Frage, Mein Vater ist vor 2 Monaten gestorben. Wir hatten uns sehr gestritten und Jahre lang keinen Kontakt da unsere Schwester immer wieder gehetzt hat.
Nun zum Thema, er hat mich im Testament enterbt!!! Ich habe von dritten erfahren das er tot ist mir ist sogar untersagt worden zur Beerdigung zu kommen. Jetzt kam ein Schreiben vom Amt das ich mich anteilig an den Kosten beteiligen muss.
Ich habe es schriftlich das meine eine Schwester zwei Tage nach dem tot meines Vaters aus der Wohnung Sachen Mitgenommen hat. Ist das rechtlich gesehen ok das sie das so macht. Ich kenne es von meiner Freundin das kein Familienmitglied die Wohnung mehr betreten durfte bis das Nachlassgericht geprüft hat ob was da ist.
Das interessiert sie nicht also meiner Schwester. Sie sagte steht eh nur bei ihr Rum. Wir wissen das er teure Weine hatte und teure Uhren und Schmuck.
Wie ist es rechtlich richtig. Ich sehe es so das sie Sachen Überschlagen hat. Muss ich zahlen oder nicht oder lieber zum Anwalt.
Sorry für den langen Text
9 Antworten
Enterbt - du bekommst deinen Pflichtteil; das ist die Hälfte dessen was dir regulär zustehen würde
deine Schwester und du zu jeweils 25%, die Mutter 50%
da du auf das Pflichtteil gesetzt wurdest, von den 25 die Hälte ergo 12,5 - das ist in Bar auszuzahlen
auch für die Beerdigungskosten hast du zu anteilig zu zahlen; alle 3 Personen
dir wird nix anderes übrig bleiben und Sie auf Zahlung zu verklagen
Wenn du es von deiner Schwester sogar schriftlich hast, dass sie Sachen aus der Wohnung entfernt hat, dann las dieses Schreiben dem zuständigen Nachlassgericht zukommen, dann hat sie nämlich das Erbe angenommen und die Ausschlagung ist damit hinfällig.
Ob und was du erbst kann nur ermittelt werden, wenn ein bewertetes Nachlassverzeichnis aufgestellt wurde oder noch wird. Du kannst dein Erbe aber immer noch auf den Nachlass beschränken.
Als Aufstocker müsstest du sowieso alles tun, deine wirtschaftliche Situation zu verbessern, ausschlagen geht nur dann wenn keine Erbmasse vorhanden.
hy ich würde dir empfehlen das du einfach zum anwalt gehst und die sache da klärst.meines wissens wird alles hat erbe nichts mit den begräbniskosten zu tun. du kannst vom erbe ausgeschlossen werden aber eingetragen bist du ja als sohn deines vaters also im falle des falles musst du dich mit beteiligen
sie wird widerrechtlich die wohnung von wertgegenständen "befreit" haben. du wirst genötigt sein, nachzuweisen, dass sie das getan hat. das wird sehr schwer werden, vielleicht sogar unmöglich.
sofern nur darin der wesentliche wert des erbes bestünde, dürftest du ziemlich leer ausgehen.
an den beerdigungskosten musst du dich anteilig beteiligen, ganz egal was deine schwester getan hat, ist ne andere baustelle.
zu deiner situation: betrachte das gesamte erbe. sofern insgesamt genug da sein sollte, dann spar dir den rechtsstreit, überlasse deiner schwester das abgestaubte zeug und kassiere deinen pflichtteil vom rest, z.b. wohnhaus, falls vorhanden.
annokrat
genau so sehe ich es auch. zwei Tage nach dem Tod räumt sie aus. und danach schlägt sie aus. es noch einen Bruder der auch ausgeschlagen hat. nur wie gehe ich jetzt vor
halten wir fest: es gibt 3 geschwister als mögliche erben. das bedeutet dann, dass jeder 1/3 bekommt, was 33,333% entspricht.
scheinbar haben bereits 2 erben das erbe ausgeschlagen? dann stellt sich die frage wer jetzt in der erbfolge hinter diesen beiden erben steht. jedenfalls werden alle erben durch das hamstern der schwester geschädigt. ist halt die frage, ob das dann wirklich werte sind, die sie da entwendet hat. womöglich geht es da nur um wenige euros. haben die nachfolgenden erben auch ausgeschlagen?
dass beide das erbe ausgeschlagen haben, lässt vermuten, dass deine geschwister womöglich davon ausgehen, dass schulden vererbt werden.
annokrat
das sie es geholt hat die Sachen. habe ich sogar schriftlich von ihr!! ich möchte nur das sie zur Rechenschaft gezogen wird. Da sie die Sachen unerlaubt entfernt hat und danach das Erbe ausschlagen hat. hätte ich dazu schreiben sollen
jetzt wird es verrückt: sie räumt ab und will dann das erbe ausschlagen?
wie viel erben gibt es denn? wen sie das erbe ausschlägt, wer tritt in die erbfolge ein? ihre kinder?
ziemlich chaotisch alles. jedenfalls wird der wert, der von ihr "sicher gestellten" dinge mit ins erbe eingerechnet und muss gegenüber dem nachlassgericht angegeben werden. schlägt sie das erbe aus, hat sie keinerlei anspruch auf die dinge.
annokrat
"Gaskutschter"
Uns geht es nicht darum irgendwie geld zu wollen oder so. Da ist nicht zu holen.
Mir geht es un das rechtliche. Beerdigung zahlen ja oder nein.
Hatte sie das Recht vorher die Wohnung zu räumen ja oder nein
also muss man trotzdem zahlen obwohl ich nichts mehr mit ihm zu tun hatte. und das andere. hatte sie das Recht zwei Tage nach dem tot die Wohnung zu räumen?