Endgültig nicht bestanden / Studium / Härtefallantrag

4 Antworten

Es tut mir leid, deine Aussichten sind sehr schlecht.

Der Richter kann, wenn die Situation gesetzes oder ordnungswidrig ist, zu deinen Gunsten entscheiden, aber das ist in dem Fall wie du ihn schilderst sehr unwahscheinlich.

Wie du schon von der Beratung gehört hast, muss man Härtefall Anträge vorher stellen, im Nachhinein ist das nur sehr selten in Ausnahmen möglich, wenn überhaupt.

Vor Gericht wird die Universität argumentieren, das es ja Hilfsangebote gibt (Härtefall Anträge, Psychologische Studienberatung etc.), du diese aber offensichtlich nicht wahrgenommen hast. Desweiteren ist die Frage an Anfang von Prüfungen ob man prüfungsfähig ist rechtlich bindend und deine letzte Chance dich krank zu melden. So bist du wissentlich eingeschränkt zur Prüfung erschienen und hast die Einschränkung nicht geltent gemacht, sondern dich (passiv) als Prüfungsfähig gemeldet.

Um gegen die ablehnende Haltung des Prüfungsausschusses gerichtlich vorzugehen, sind neben einer Menge Geld auch wirklich schwerwiegende Gründe anzuführen (die zudem m.W. nicht in der Person des Klageführers selbst begründet sein dürfen). Tatsächlich ist das in 99% aller Fälle hoffnungslos. Wenn die Studienberatung Deiner HS hier nicht weiterhelfen kann, bleibt Dir realistisch nur ein Neuanfang in einem anderen Fachbereich.

Die nicht bestandene Prüfung ist gelaufen. Wenn Du Dich nicht in der Lage fühlst, die Prüfung abzulegen, musst Du Dich krankschreiben lassen. Widerspruch lohnt sich nur bei formalen Mängeln (Prüfung zu kurzfristig angekündigt, zu wenig Zeit o.ä.) oder bei gravierenden Korrekturmängeln.


Wenn keine Möglichkeit für Härtefallantrag für einen weiteren Prüfungsversuch in Deiner Prüfungsordnung vorgesehen ist, dann ist das Studium für Dich leider beendet.


da könnte ja jeder kommen

mach es wie andere auch und häng ein semester dran

und stell den antrag nächstes mal früher

FordPrefect  31.03.2015, 18:20

mach es wie andere auch und häng ein semester dran

Quatsch. "Endgültig nicht bestanden" bedeutet, der Student hat den Studienabschluss nicht erreicht und wird exmatrikuliert, respektive kann das Studium nicht fortsetzen. Das Studium kann dann weder an derselben noch an einer anderen Universität in D (bei Bachelorstudiengängen WIMRE nicht einmal innerhalb Europas) fortgesetzt oder wiederholt werden

TUrabbIT  31.03.2015, 18:16

Wenn man eine Prüfung (in einem Pflichtmodul) endgültig nicht bestanden hat, hat man das Studium verkackt, da man es nicht mehr abschließen kann.

Man darf auch die Prüfung (bzw. äquivalente) an keiner anderen Universität Deutschlandweit mehr nachholen. Das kann für einige Studiengänge bedeuten, das man sich was anderes suchen muss, was man studieren will oder im Ausland studieren muss.