Endgültig nicht bestanden / Studium / Härtefallantrag
Guten Tag,
wegen der schweren Erkrankung von meiner Mutter und meiner chronischen Kopfschmerzen konnte ich mich nicht richtig auf das Studium bzw. Prüfungen vorbereiten und deswegen habe ich leider eine Prüfung endgültig nicht bestanden.
Ich habe mit einer Frau vom Prüfungsausschuss darübere geredet aber sie hat mir mitgeteilt, dass ich mein Problem über Studium vorher erkennen und mitteilen muss. Einen rückwärtigeb Härtefallantrag gebe es nicht angeblich an unser Hochschule... Ich habe die Prüfungsordnung durchgelesen und konnte nichts über den Härtefallantrag finden.
Sie hat mir gesagt, dass ich trotzdem einen Widerspruch vorlegen. Aber ich solle wissen, dass mein Widerspruch nicht vom Prüfungsausschuss akzeptiert wird. Sie kenne die Mitgliede vom Prüfungsausschuss seit 10 Jahren und deswegen solle ich mir keine Hoffnung machen...
Andererseits hat sie mir gesagt, dass ich natürlich die Hochschule verklagen... Wie würde sich Richter in diesem Fall verhalten? Könnte der Richer/die Richterin so etwas sagen "Sorry Herr eine Prüfung endgültig nicht bestandene Person. Ich kann nichts machen, es passiert, was Prüfungsausschuss sagt"
Ich brauche eure Ratschläge.
Schöne Grüße
4 Antworten
Es tut mir leid, deine Aussichten sind sehr schlecht.
Der Richter kann, wenn die Situation gesetzes oder ordnungswidrig ist, zu deinen Gunsten entscheiden, aber das ist in dem Fall wie du ihn schilderst sehr unwahscheinlich.
Wie du schon von der Beratung gehört hast, muss man Härtefall Anträge vorher stellen, im Nachhinein ist das nur sehr selten in Ausnahmen möglich, wenn überhaupt.
Vor Gericht wird die Universität argumentieren, das es ja Hilfsangebote gibt (Härtefall Anträge, Psychologische Studienberatung etc.), du diese aber offensichtlich nicht wahrgenommen hast. Desweiteren ist die Frage an Anfang von Prüfungen ob man prüfungsfähig ist rechtlich bindend und deine letzte Chance dich krank zu melden. So bist du wissentlich eingeschränkt zur Prüfung erschienen und hast die Einschränkung nicht geltent gemacht, sondern dich (passiv) als Prüfungsfähig gemeldet.
Um gegen die ablehnende Haltung des Prüfungsausschusses gerichtlich vorzugehen, sind neben einer Menge Geld auch wirklich schwerwiegende Gründe anzuführen (die zudem m.W. nicht in der Person des Klageführers selbst begründet sein dürfen). Tatsächlich ist das in 99% aller Fälle hoffnungslos. Wenn die Studienberatung Deiner HS hier nicht weiterhelfen kann, bleibt Dir realistisch nur ein Neuanfang in einem anderen Fachbereich.
Die nicht bestandene Prüfung ist gelaufen. Wenn Du Dich nicht in der Lage fühlst, die Prüfung abzulegen, musst Du Dich krankschreiben lassen. Widerspruch lohnt sich nur bei formalen Mängeln (Prüfung zu kurzfristig angekündigt, zu wenig Zeit o.ä.) oder bei gravierenden Korrekturmängeln.
Wenn keine Möglichkeit für Härtefallantrag für einen weiteren Prüfungsversuch in Deiner Prüfungsordnung vorgesehen ist, dann ist das Studium für Dich leider beendet.
da könnte ja jeder kommen
mach es wie andere auch und häng ein semester dran
und stell den antrag nächstes mal früher
mach es wie andere auch und häng ein semester dran
Quatsch. "Endgültig nicht bestanden" bedeutet, der Student hat den Studienabschluss nicht erreicht und wird exmatrikuliert, respektive kann das Studium nicht fortsetzen. Das Studium kann dann weder an derselben noch an einer anderen Universität in D (bei Bachelorstudiengängen WIMRE nicht einmal innerhalb Europas) fortgesetzt oder wiederholt werden
Wenn man eine Prüfung (in einem Pflichtmodul) endgültig nicht bestanden hat, hat man das Studium verkackt, da man es nicht mehr abschließen kann.
Man darf auch die Prüfung (bzw. äquivalente) an keiner anderen Universität Deutschlandweit mehr nachholen. Das kann für einige Studiengänge bedeuten, das man sich was anderes suchen muss, was man studieren will oder im Ausland studieren muss.