Elternzeit beantragen eine Woche nach Geburt: Zählt das Wochenende mit?
Die Elternzeit soll man bekanntlich bis spätestens eine Woche nach Geburt des Babys beantragen. Nun ist unser Kind am Freitagabend geboren. Bis wann muss die Elternzeit beim Arbeitgeber dann beantragt sein? Zählt das Wochenende mit und zählt bereits der Tag der Geburt mit? Wenn unser Kind am Freitagabend geboren ist, dann konnten wir ja Freitag und das Wochenende gar nichts beantragen.
4 Antworten
Was ist denn der Sinn dieser Frage bitte?
Die Elternzeit beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. D. h, du schickst jetzt dem ArbG die Geburtsurkunde und beantragst gleichzeitig Elternzeit für z. B. 1 Jahr. Dann errechnet der ArbG: Entbindungstermin plus 8 Wochen und am Tag nach diesem errechneten Termin beginnt die Elternzeit. Normalerweise ist die Antragsfrist für Elternzeit 7 Wochen vor deren Beginn. Also hurtig.
Du hast meine Frage offenbar nicht verstanden.
Das mit der einen Woche zählt, wenn das Kind püntklich oder zu spät geboren wurde. Denn ganz genau lautet es im BEEG: 7 Wochen vor Elternzeitbeginn!
Und beim Müttern meint man damit 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes!
Väter müssen die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin anmelden. Und bei beiden zählt das Wochenende mit!
Kommt das Kind zB 10 Tage zu früh, dann hat man nach der Geburt ca 1 Woche und die 10 Tage Zeit, weil sich der nachgeburtliche Mutterschutz verlängert (um die "zu frühen" Tage).
Du hast sieben Wochen Zeit abe Geburt des Kindes die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber schriftlich zu beantragen da spielt es keine Rolle ob das Kind an einem Wochenende geboren wurde oder nicht. Da dein Arbeitgeber ja aber sicherlich schon weis wie lange zu in Elternzeit gehen wlillst ( sowas bespricht man ja schon vorher) ist es ja nur eine reine Formsache.
Eigentlich, wie Krankheitstabe. Ab dem Tag der Geburt - ohne Wochenende. Bei uns hat man an diesem Tag frei (GEBURT) und dann zählt man die anderen Tage.
Aber sicherlich sind hier viele Eltern, die das beantworten können.