Elternunterhalt wenn Kind im Ausland

2 Antworten

Theoretisch nein, praktisch wäre es um etliches schwieriger und (auch finanziell) aufwendiger, im Streitfall den Unterhaltsanteil einzufordern.

DrCooper 
Beitragsersteller
 14.02.2014, 15:26

Diesen Unterhaltsanteil würde dann aber das Sozialamt (oder so) im Namen meiner Eltern einfordern oder?

Atzec  14.02.2014, 18:37
@DrCooper

Da ergebe ich mich! :-) Das urteil und damit leidlich rechtsklarheit gibt es ja gerade erst. Jetzt wird man sehen, wie das dann praktisch umgesetzt wird und mit welchen Konsequenzen.