Elternunterhalt für Elternteil wenn dieser neu heiratet
Hi... Meine Frage ist müssen mein Bruder und ich Unterhalt , im Fall das er einmal pflegebedürftig wird, für unseren Erzeuger zahlen wenn dieser neu heiratet... Wenn es noch etwas dazu tut ich habe mittlerweile zwei Kinder mein Bruder ist noch Single... Danke für eure Hilfreichen Antworten
8 Antworten
Die Rangfolge der Unterhaltsverpflichtung verändert sich durch eine neue Heirat.
Eheleute sind sich gegenseitig in erhöhtem Umfang zum Unterhalt verpflichtet. Die Kinder werden nachrangig zu gleichen Teilen in Anspruch genommen.
Sollte Eurer Vater immer im Rahmen seiner Möglichkeiten für Euch aufgekommen sein, selbstverständlich seit ihr zum Unterhalt verpflichtet, sollte die neue Frau dazu nicht in der Lage sein..
die Ämter haben dann das Entscheidungsrecht ob sie Dich oder Deinen Bruder zur Erstattung Eurer Schulden heranziehen..
Haengt davon ab, wo was zu holen ist. In erster Linie wird beim Ehepartner (falls dann die Ehe noch besteht) ueberprueft und der Ehepartner hat auch einen viel geringeren Freibetrag als die Kinder. Ist da nichts oder nicht genug zu holen, dann geht es an die Kinder, hier besteht aber ein hoher Vermoegensschutz und ein hoher Freibetrag und fuer dich zusaetzlich noch Freibetraege fuer deine Kinder. Nur was darueber hinaus geht, davon muss man 50 % zahlen.
Ich glaube der Freibetrag ist 1600 Euro netto derzeit (ohne anrechnung der Kinder, die kaemen noch dazu).
Hallo.
Ja. Wenn dein Erzeuger mal pflegebedürftig wird, kann es durchaus sein, dass ihr als Kinder mit zahlen müsst. Das kommt auf die Einkommenssituation deines Erzeugers und dessen Frau an.
Es kann dann sein, wenn die Gehälter nicht ausreichen bzw. die Renten, dass ihr den Rest zahlen müsst. Dieses aber unter der Berücksichtigung von etwaigen Kinder, die ihr selber zu versorgen habt, Darlehensraten für ein Haus, welche abzubezahlen sind usw. Wenn euer Einkommen dann so gering ist (blöderweise ist mir die Grenze entfallen, musst mal googeln!), dann müsst ihr auch nicht zahlen. Dann fällt es an den Staat. Dann kommt dein Erzeuger jedoch nicht unbedingt in das beste Heim, sondern eben in ein günstiges. Insofern ist es dann wieder an den Kindern, ob man das so hinnehmen kann. Ich würde da eher freiwillig zahlen aus Gewissensgründen. Aber so wie ich das rauslese, ist es dir egal. sonst würdest du ja "Vater" schreiben und nicht "Erzeuger" :)
Alles Liebe für euch
für unseren Erzeuger zahlen wenn dieser neu heiratet.
Zunächstmal ist der Ehepartner vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn es noch etwas dazu tut ich habe mittlerweile zwei Kinder
und Kinder sind vorrangig zum Unterhalt berechtigt. Ferner liegt der Selbstbehalt bei 1600€ plus die Hälfte des übersteigenden Betrags.