gelten Kontoauszüge als Verdienstnachweis für Elterngeldstelle?

2 Antworten

Nein, die Kontoauszüge reichen nicht aus. Die machen auch keinen Sinn, da sich dort weder das wirkliche Netto noch das steuerliche Brutto erkennen lassen. 

Laut Elterngeldgesetz musst du die einzelnen, monatlichen Lohnabrechnungen einreichen, keine Jahresübersicht und auch keine selbst erstellte Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers für den ganzen Zeitraum (auch wenn viele Arbeitgeber das immer noch machen). 

Die Elterngeldstelle muss bestimmte einzelne Bestandteile deines Gehaltes ermitteln können und das geht nur mit der Auflistung in den einzelnen Abrechnungen selbst. 

omen1 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 15:40

danke für die Antwort. Und wenn ich eine Abrechnung nicht mehr habe was dann?

Dojii  13.03.2017, 15:42
@omen1

Dann kannst/solltest du sie bei deinem Arbeitgeber nochmal anfordern, denn die Elterngeldstelle braucht zwingend den monatlichen Bruttobetrag deines laufenden steuerpflichtigen Gehaltes, um das Elterngeld überhaupt berechnen zu können. 

omen1 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 15:44
@Dojii

In dem fraglichen Jahr habe ich bei 4 Arbeitgeber gearbeitet. 2 davon sind sogar insolvent gemeldet. was soll ich machen?

Dojii  13.03.2017, 16:22
@omen1

Das klingt jetzt natürlich wenig hilfreich, aber die Bringpflicht liegt da bei dir. Eventuell bei dem betreffenden Insolvenzverwalter anfragen, ob noch Zugriff auf die Datenbanken besteht, oder ähnliches. 

Notfalls (und wenn die zuständige Elterngeldstelle mitspielt) könnte man auch den Auszahlungsbetrag vom Kontoauszug als Brutto eintragen. Dann wird der allerdings noch ein zweites mal versteuert werden und wäre damit viel geringer, als das was du wirklich verdienst hast. Das wäre die aller letzte Möglichkeit. 

Aber ein geringerer Betrag wäre immer noch besser als gar nichts. 

omen1 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 16:46
@Dojii

Und wenn der alte Arbeitgeber nicht mitspielt?

Dojii  14.03.2017, 08:09
@omen1

Dann soll die Elterngeldstelle die notwendigen Unterlagen direkt bei ihm anfordern, denn Arbeitgeber (auch ehemalige) sind der Behörde gemäß § 9 BEEG gegenüber zur Auskunft verpflichtet, wenn es zur Bearbeitung des Antrages notwendig ist. Schildere denen einfach deine Situation, gib ihnen die Kontaktdaten deines Arbeitgebers und dann müssten die eigentlich tätig werden. 

glaube ich nicht. die lassen sich zu einfach manipulieren...

omen1 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 15:31

na ja man kann prinzipiell alles manipulieren

Netzagent  13.03.2017, 15:32
@omen1

verdienstnachweise vom AG nicht