Eltern stellen Strom ab - Anspruch auf Ersatzleistung?
Da ich nur sinnlose Antworten bekommen haben nochmal meine Frage (das im Folgenden kursive habe ich veränder!) Keine Sorge, mir stellt niemand den Strom ab (bitte keine Tipps an mich, es betrifft mich nicht), aber aus rein rechtlicher Sicht interessiert mich (und nur das interessiert mich), wie es wäre, wenn man 18 ist und noch zu Schule geht. Die Eltern sind da ja Unterhaltspflichtig, allerdings langt es wenn sie einen versorgen und bei sich wohnen lassen - quasi zur Miete. Würden jetzt die Eltern Abends den Strom abstellen, müsste man doch eigentlich Unterhalt fordern können, da sie ja nicht dafür sorgen, dass man vernünftig leben kann bzw. sie dadurch auch Einsparungen haben. Fänd es super, wenn jemand darauf eine Antwort hat ;)
6 Antworten
Nur weil der Strom für einige Stunden zu klar definierten Uhrzeiten abgedreht wird, mindert das die Lebensqualität nicht in maßgeblichen Sinne. Und auch wenn man volljährig ist, gilt im Haus der Eltern immer noch das Hausrecht. Sie können entscheiden was in ihrem Haus geschieht und was nicht. Wem das nicht schmeckt, kann einen Auszug anstreben und die Unterstützung die noch in "Anspruch" genommen werden kann, auf die Miete / Unterhaltskosten anrechnen lassen.
Zum Vergleich: Würde ein Mietshaus entgegen der Angaben über längere Zeit überhaupt keinen Strom liefern, stünde auch nur eine Mietminderung von ca 15-20% zu. Und hier ist von Tagen / Wochen / Monaten die Rede, nicht von wenigen Stunden. Der einzufordernde "Schaden" wäre somit auf Taschengeldniveau.
Tja und wenn man einem Aktienhändler für die Öffnungszeiten der Börse (was ja auch nur ein paar Stunden zu klar definierten Uhrzeiten entspricht) den Strom abstellt, dann ist das auch in Ordnung weil es ja nicht die Lebensqualität mindert? Vielleicht hat ein 18-jähriger auch schon berufliche Verpflichtungen? Wenn man alle 3 Minuten den Strom für 1 Minute abstellt, dann ist das ja auch klar definiert und es sind auch nur 6 Stunden am Tag?
Würde ein Mietshaus entgegen der Angaben über längere Zeit überhaupt keinen Strom liefern, stünde auch nur eine Mietminderung von ca 15-20% zu
Wie kommen Sie denn darauf. Auf 15% kommt man schon beim Ausfall der Warmwasserversorgung. Bei permanenten Stromausfall ist eine Minderung um 100% möglich. Ohne Strom ist eine Wohnung praktisch nicht bewohnbar. Allerdings sind Stromkomplettausfälle über einen längeren Zeitraum in Deutschland extrem selten.
rechtlich gesehen ist es ganz einfach. der Sohn ist kein Mieter sondern nur mitbewohner. als unerhaltsberechtigter Nachkomme, hat er auch ein anrecht auf eine angemessene Versorgung mit Nahrung, Kleidung und energie.
nun könnte man noch darüber diskutiren, ob es vielleicht eine Erziehungsmaßnahme darstellen könnte, im übermäßigen Rahmen wäre das Abestellen des stromes in der tat ein verstoß gegen das Gebot der gewaltfreien Erziehung, da der Sohn aber bereits das 18 Lebensjahr vollendet hat, scheidet eine erzihungsmaßnahme hier komplett aus...
einen direkten nachteilsausgleich zu erstreiten wäre juristisch gesehen zimlich aussichtslos. was gegebenenfalls erfolg versprechen würde, wäre ersatz für einen eventuell eingetretenenen schaden zu ersteriten, sofern man ihn beziffern kann...
lg, Anna
Was soll eigentlich das ganze drum herum reden? Wenn Eltern den Strom abstellen, hat das meist Gründe. Grundlos stellt niemand den Strom ab, das dürfte Fakt sein!
Unvernünftiger Umgang mit elektrischer Energie und den dafür anfallenden Kosten kann so manches Strom abstellen rechtfertigen. Sollten die Eltern auch noch für Verschwendung der Kinder oder Jugendlichen zahlen? Jugendlich ist hier keiner mehr.
Unterhaltspflichtig bedeutet noch lange nicht, die Verschwendung oder rücksichtslosigkeit von Jugendlichen oder halberwachsenen Kindern finanzieren zu müssen.
Hier sind zu wenige Infos zum Thema gemacht worden um effektiver antworten zu können.
"Unterhaltspflichtig bedeutet noch lange nicht, die Verschwendung oder rücksichtslosigkeit von Jugendlichen oder halberwachsenen Kindern finanzieren zu müssen." Davon hat niemand gesprochen!
Würden jetzt die Eltern Abends den Strom abstellen, müsste man doch eigentlich Unterhalt fordern können, da sie ja nicht dafür sorgen, dass man vernünftig leben kann bzw. sie dadurch auch Einsparungen haben.
Die Eltern haben grundsätzlich zunächstmal die Wahl in welcher Form sie Unterhalt gewähren. Allerdings sind die Belange des Kindes dabei zu berücksichtigen.
Das Abstellen des Stroms kann aber. wenn es zu häufig erfolgt, dazu fürhen, das das Kind schlicht ausziehen und Barunterhalt fordern kann, sofern die Eltern leistungsfähig sind. Hierbei ist aber zu beachten, das ein Kind, das nicht mehr bei den Eltern wohnt, nicht mehr priviligiert ist. D.h. es fällt im Rang der Unterhaltsberechtigung zurück.
so ein unfug!
Ich freu mich immer wieder über sinnfreie Aussagen ohne jede Begründung ;)
Würden sie die Nahrung vorenthalten, könnte ich dein "vernünftig leben" ja noch verstehen. Aber Strom für den PC oder die Spielekonsole und Co. ist dafür nicht notwendig.
Strom für den PC ist nicht notwendig? Meinst du das ernst? Was ist wenn jemand eine Ausbildung anstrebt, oder sich für ein Studienplatz bewerben will?
Da man aber nicht von heut auf morgen eine Wohnung findet und der Strom vielleicht über einen ganzen Monat regelmäßig abgestellt wurde, kann man doch eine Nachzahlung verlangen, oder?