Kann das Jugendamt mich in die Klapse stecken?
Also, folgender Sachverhalt: Ich bin 13 Jahre und bin nun schon zum 3. Mal von zu Hause weggelaufen. Deswegen wurde das Jugendamt eingeschalten. Da sie meine Gründe warum ich weggelaufen bin nicht verstehen können/wollen und daher denken das es nicht an meinem Zuhause liegt, sondern daran das ich Seeliche Probleme haben wollen sie mich zu einem Psychater schicken. Wenn ich noch einmal abhaue dann will das Jugendamt aber mich für mindestens 4 Wochen in eine Geschlossene Klinik einweisen lassen damit sie den Grund herrausfinden warum ich weg laufe. Ich möchte da nicht hin. Meine Mutter ist auch dafür das ich in die Klinik gehe. Ich weiß nicht ob das noch dazu gehört aber: Außerdem verletze ich mich selber, bin mir aber nicht sicher ob das Amt das durch meine Mutter schon weiß oder nicht. Können die das einfach so machen? Auch wenn ich da nicht hin will? Oder ist das nur so ein Druckmittel?
14 Antworten
Ja, hier kannst Du nicht mitbestimmen.
Wer sich selbst verletzt, der leidet unter einer schweren Krankheit.
Kinder- und Jugendpsychiatrien sind nicht so schrecklich, wie Du das scheinbar glaubst.
Die können das sehr wohl du bist 13 und schwer krank, eine Einweisung kann sogar deine Mutter allein entscheiden.
Wer sich selbst verletzt ist schwer krank!
Ja, das können die, zumal wenn es deine Mutter auch will. Sieh es als Chance, das ist nichts schlimmes, wenn es dir nicht gut geht können die dir da helfen. Und da du dich selbst verletzt glaube ich nicht dass es eine schlechte Entscheidung wäre dich mal intensiv psychologisch betreuen zu lassen.
Aber wenn ich das Wort "psychatrie" oder sowas höre rasen bei mir diese Horrorfilme durch den Kopf......
Ich war als Besucher selbst schon in einer und man muss den albernen Horrorgeschichten wirklich keinen Glauben schenken, schön ist es jetzt auch nicht, halt wie ein Krankenhaus oder so.
Die Frage nach dem JA wäre kompliziert, ist aber doch hier gar nicht nötig.
Wenn Du selbst schon schreibst, dass Deine Mutter Dich in einem KH sehen will - meinst Du dann die Frage ernst?
Denk doch mal ein bisschen selbst.
Wenn du eine Gefahr für dich selbst darstellst, kann es durchaus sein, dass du in einer Klinik richtig aufgehoben bist. Das muss ja nicht sofort eine geschlossene Abteilung sein.
Das Jugendamt kann das nur, wenn es bereits die Vormundschaft über dich hat. Sonst sind deine Eltern dafür zuständig.
der ist nicht krank, sondern der fühlt sich vernachlässigt!