Elektroinstallateur entzieht Garantie wenn man was in Eigenleistung beisteuert - ist das rechtens?

8 Antworten

Du musst hier Gewährleistung und Garantie unterscheiden!

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Unternehmens, die es an Bedingungen knüpfen kann.

Die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben, und das Unternehmen kann sich dieser nicht entziehen, sofern der Fehler auf ihre und nicht deine Installation zurückzuführen ist.
In Einzelfällen kann die Gewährleistung verkürzt werden.

Das bezieht sich alles nur auf eine Beziehung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen und nicht zwischen zwei Unternehmen!

asdundab  19.12.2016, 20:27

Es wäre interessant zu wissen, was in dem Schreiben genau steht.

MissDance 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 21:06
@asdundab

"...
Wir weisen unsere Bauherren darauf hin, dass Eingriffe in und Erweiterungen der Elektroanlage durch Sie selbst oder durch Dritte zu einem Ausschluss unserer Gewährleistung für die gesamte Elektroinstallation führen.

..."

Garantie ist eine freiwillige oder verträgsgemäße Leistung des Händlers oder Herstellers. Die kann er einschränken oder verweigern wie er will. Interessant ist die gesetzliche Gewährleistung. Dir sollte doch klar sein das der Ersteller der Hausinstallation nur für das die Verantwortung/Haftung übernehmen kann/will was er auch selbst gemacht hat. Wenn du die Erstellung des Netzwerkes selbst machen willst muß du auch selbst die Haftung übernehmen, übrigends resultiert aus dem Risiko ein Teil des Preisunterschiedes.

Ein Dienstleister kann nur für etwas garantieren, das zu 100 % von ihm stammt oder ausgeführt wird.

Alles andere würde ihn zu großen Risiken aussetzen.

Ja, er kann die Garantie dann ablehnen.

MissDance 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 20:15

Das klingt dennoch nach einen großen Nachteil für den Auftraggeber, also uns. Das fühlt sich nämlich nach eine Gängelung an - damit wir nichts in Eigenleistung machen oder z.B. nur die Netzwerkinstallation eine andere Firma nehmen.

Ich hätte mir vorstellen können, dass da noch vorteilhafte Auslegungen für den Auftraggeber vom Gesetz vorgesehen sind. 
Kann ja nicht sein, dass ich für einen Kabelbrand im Keller verantwortlich gemacht werde, nur weil ich im Dachboden ein eigenen Switch angeschlossen habe.

da könnte was dran sein. denn die elektrofirma hat sicherlich eine betriebshaftpflichtversicherung und eine produkthaftpflichtversicherung, die im schadenfalle dann greift - aber nur in dem fall, wenn alle arbeiten von ihrem versicherungskunden, also von dieser elektrofirma, ausgeführt wurde

Elektroinstallationen dürfen per Gesetz nur von einem Fachmann ausgeführt werden bzw von einem Fachmann überprüft werden. Es genügt eine einzige nicht gut befestigte Schraube und schon entsteht ein Übergangswiderstand, es verzundert, der Widerstand wird höher, die Klemme wird immer heißer und schon hast einen Kabelbrand. Warum soll der Fachmann dafür gerade stehen?

Auch bei Wasserinstallationen ist es so dass der Installateur für bereitgestellte Geräte, Kessel, Wannen usw 10% des Wertes verlangen darf.