Darf ich mit dem Fahrrad auf dem Radweg über die Kreuzung fahren, wenn die Autos rot haben?

Straße - (Auto, Gesetz, Fahrrad)

15 Antworten

So wie ich es gelernt habe muß man sich in dem Fall verhalten wie ein Fußgänger - und die gucken ja auch nicht auf die Ampeln für die Fahrspuren!

Man kann sich nicht einfach irgendein Licht aussuchen nach dem Motto "Wenn keines extra für mich da ist, nehme ich halt irgendein anderes!"

Hätte die Ampel einen grünen Pfeil nach rechts und geradeaus würde das dann Dem Fahrradfahrer erlauben ohne anzuhalten gerade aus zu fahren und dem Autofahrer gleichzeitig nach rechtrs über den Fahrradfahrer drüber abzubiegen! Für Fußgänger wird dann rot gezeigt beim grünen Pfeil für Rechtsabbieger!

Was immer auch für die Fußgänger richtig ist, ist auch für die Fahrradfahrer richtig. Also gilt die Ampel NICHT!

Die aktuelle StVO besagt unter § 37, Absatz 2, Punkt 6:

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

  1. Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.

Es ist jedoch strittig, ob diese StVO überhaupt gültig ist oder weiterhin die Vorgängerversion gilt. Dort gab es keine so deutliche Formulierung. Dort hieß es nur:

"Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und für sie keine gesonderten Lichtzeichen vorhanden sind."

Im Umkehrschluss deute ich auch in diesem Fall: Gibt es keine Radwegfurt, die an die Fußgängerfurt grenzt und gibt es keine Ampel für Radfahrer, gilt die Ampel für die Fahrbahn. Sofern es eine direkt an die Fußgängerfurt grenzende Radwegfurt gibt, gilt die Ampel für Fußgänger - die nicht vorhanden ist. Fußgänger dürfen offensichtlich gehen, wenn es der Verkehr erlaubt, unabhängig von Ampeln. Das würde dann auch für den Radverkehr gelten.

Da Du auch als radfahrer als Verkehsrteilnehmer giltst, gilt die Ampel auch für Dich. Ausserdem solltest Du Dir das "einfach rüberfahren" genau überlegen. Selbst wenn Du im Recht bist, das Auto ist nunmal stärker als Du.

Erstmal: Ich weiß die Antwort nicht!

Aber: Wenn der Verkehr von rechts und links fahren darf, fände ich es als Radfahrer sehr gefährlich einfach die Straße zu überqueren. Was für eine Straße ist das? Sieht so aus, als wäre diese von rechts nach links Straße Vorfahrtsberechtigt, da auf dem Boden keine Haltemarkierungen wie auf der Straße von Unten-nach-Oben zu erkennen sind. Oder soll es normaler Rechts-vor-Links-Verkehr sein?

vinorosso87  14.07.2012, 15:03

Ach so... es ist also ein Radweg "auf der Straße"? Dann musst Du die Ampel beachten und darfst natürlich nicht fahren!

Fichi 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 15:06
@vinorosso87

Nein, der Radweg war nich auf der Straße. Die Vorfahrt weiß ich leider nicht mehr. Ich habe auch nicht alle Ampeln eingezeichnet. Ist die Vorfahrt denn von Bedeutung?

jakkily  14.07.2012, 16:33
@Fichi

ja, durchaus ist die Vorfahrt von Bedeutung, gerade auch im Falle eines Unfalls wegen der Schuldfrage.

lg, jakkily

Glaubst du, wenn du mit dem Fahrrad rüber fährst tut es weniger weh, wenn dir die anderen Autos seitlich reinfahren? Wenn du einfach weiterfahren könntest obwohl Rot ist könnte man sich die Ampeln gleich sparen. Erst denken, dann fragen.