Eiscafe Alkohlverkauf Toilettenpflicht

3 Antworten

Man glaubt es kaum .. aber sowas findet man bei Google:

Eine Toilette für Gäste ist nun nicht mehr erforderlich, wenn die erlaubnispflichtige Gaststätte (mit Alkoholausschank) eine Aufenthaltsfläche für Gäste von 50 m² nicht übersteigt und nicht mehr als zehn Sitzplätze bereit gestellt werden. In diesen Fällen ist im Eingangsbereich deutlich auf das Fehlen einer Gästetoilette hinzuweisen.

In einer Schank- und Speisewirtschaft (mit Alkoholausschank) ab 50 m² muss mindestens eine barrierefreie Behindertentoilette vorhanden sein.

Ansonsten gilt: In einer Gaststätte mit bis zu 50 m² Gastraum (und mehr als zehn Sitzplätzen) ist seit 25. Dezember 2005 nur noch eine Spültoilette erforderlich. Bei 50 - 150 m²Gastraum werden zwei Damen-WC, ein Herren-WC mit zwei PP-Becken gefordert. In über 150 - 300 m² Gasträumen müssen vier Damen-WC und zwei Herren-WC mit vier PP-Becken vorhanden sein. Danach wird über die Festsetzung der erforderlichen Anzahl der Toiletten im Einzelfall entschieden.

mel2525  21.10.2012, 00:07

kannst du mir die Seite schicken wo das steht ?

Ohne Toilette wird das Ordnungsamt keine Genehmigung erteilen.

franciskiyoyo 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 21:30

einer schreibt so und ein anderen genau das Gegentei.....hmmmmm