Zum Mitnehmen oder hier essen?
folgende Frage..
Ihr kennt das ja wenn man bei McDonalds gefragt wird ob man das essen mitnehmen oder vor Ort essen möchte... Damit McDonalds den jeweiligen Steuerbetrag (7% Mitnehmen, 19% dort Essen) berechnen kann... Betrag bleibt für den Kunden selbstverstämdlich gleich...
Bei mir in der Nähe gibt es ein Bäcker /Imbiss der bei jedem Artikel Preise zum Mitnehmen und zum vor Ort essen ausgezeichnet hat... bedeutet der Kunde zahlt nicht das gleiche... Ist das so überhaupt richtig oder hat der Betreiber das Prinzip mit den verschiedenen Steuersätzen nicht verstanden??? Darf er das überhaupt?
Freue mich auf eine Antwort
10 Antworten
Natürlich darf der Bäcker dass, es bleibt ja ihm überlassen, wie er seine Preis gestaltet. Für den Verbraucher ist es nur wichtig, dass dieser im voraus erkennen kann, wie hoch der Preis sein wird.
Dein Bäcker sagt sich halt, dass für ihn die Produktion immer gleich kostet. Und wenn er beim selben Endpreis weniger bekommt, nur weil die Leute im Haus essen, dann sieht er das vielleicht nicht ein. Vor allem dann nicht, wenn noch einkalkuliert, dass er im Haus extra Essgelegenheiten unterhält, die auch Kosten verursachen.
So wie der Bäcker in deiner Nähe es macht, ist es ganau richtig! Genau so ist das Prinzip der unterschiedlichen Steuersätze von unserer Regierung gewollt: 7% Umsatzsteuer auf (die meisten) Lebensmittel - der verringerte Steuersatz soll der Bevölkerung eine günstiger Ernährung sichern. Auf "vor Ort" verzehrte Lebensmittel entfällt der reguläre Steuersatz von 19% - eine Begünstigung ist in diesem Fall nicht vorgesehen (da es sich bei einer Bewirtung um einen gewissen "Luxus" handelt).
Bei FastFood-Ketten wird aus Vereinfachungsgründen immer der gleiche Abgabepreis ausgewiesen und berechnet. Die Steuersätze sind aber, wie schon beschrieben, unterschiedlich und werden auch zu 7% bzw. 19% abgerechnet. Insgesamt handelt es sich um eine Mischkalkulation - wobei das jeweilige Unternehmen (um es einfach zu sagen) bei Mitnahme mehr verdient. Daher werden häufig auch Speisen als "Außer Haus" gebucht, obwohl sie "Im Haus" verzehrt werden. Daher lasse ich mir immer eine Quittung geben und bei Falschbuchung korrigieren: Lieber mehreinnahmen für unseren Staat als für einen amerikanischen Konzern :-D
Dass die Preise bei Meckens und Burgerking fürs Mitnehmen bzw. "Hieressen" gleich sind, ist deren persönliche Entscheidung.
Dein Bäcker um die Ecke macht es eben anders und berechnet fürs "Hieressen" den höheren Mehrwertsteuersatz bzw. noch eine Bewirtungspauschale.
Ja er darf das. Er kann (meine ich) auch nur den Grundpreis hinschreiben und den Hinweis, das noch entsprechend Steuern dazu kommen.
Wenn McDonalds das nicht so macht ist es deren Entscheidung, hier ist der Grundpreis entsprechend variabel und wird auf den Endpreis angepasst.
Der Bäcker macht es anders herum, er passt den Endpreis auf die Steuern an (oder erhebt eine Gebühr für Nutzung der Räumlichkeiten.
Wichtig ist, das der Preis für den Kunden verständlich ausgezeichnet wird.
Party-Wissen:
In manchen Staaten der USA muss man wissen wieviel Steuern dazu kommen, da sind alle Preise ohne Steuern ausgeschrieben und diese werden dann an der Kasse draufgerechnet.
Natürlich darf er das. Er darf doch selbst bestimmen wie er seine Preise macht. Umgekehrt kannst Du natürlich auch selbst bestimmen, ob Du dort etwas ißt oder nicht.
Du kannst ein riesen Unternehmen wie McDonalds ja nicht mit einer kleinen Bäckerei vergleichen. Der kleine Bäcker verdient ja viel weniger und kann deshalb keine Preise wie McDonalds machen. Er berechnet halt etwas mehr, wenn Du vor Ort ißt, weil Du ja auch sein Geschirr etc. benutzt und er vieleicht eine Bedienung bezahlen muss.