Muss jeder Betrieb der Essen verkauft und Sitzplätze anbietet ein Kunden-WC haben?

15 Antworten

Ich finde leider nichts konkretes aber meine mich zu erinnern gehört zu haben, das bei Schankbetrieben auch Kundentoiletten vorhanden sein müssen. Meine Schwester hatte mal einen kleinen Kiosk ebenfalls mit Schankerlaubnis. Sie durfte die Lebensmittel verkaufen, wegen der Schankerlaubnis, aber die Kunden durften im Kiosk die erworbene Ware nicht verzehren weil sie keine Kundentoilette hatte. Hat natürlich nicht lange funktioniert, wenn ich mir ein Brötchen und einen Kaffee kaufe möchte ich es auch essen dürfen. es könnte allerdings auch sein, das es was mit der größe des Betriebes zu tun hat. Unsere SB Bäckerei verkauf auch Kaffee und bietet Stehplätze an hat aber auch keine Kundentoiletten... regt zum Nachdenken an... GUTE FRAGE

Also, ich betreibe einen kleinen Bioladen mit Stehcafe. Das Stehcafe besteht aber auch nur aus Sitzplätzen.

Bei uns ist es so, das man bis zu 10 oder 11 sitzplätze anbieten daarf ohne ein WC zu haben. Bei mehr Sitzplätzen muß ein 'Kundenklo vorhanden sein!

Übrigens hat der Alkoholausschank ne ganze Menge mit den Toiletten zu tun. Sobald du nämlich Alkohol ausschenkst mußt du füer Männlein und Weiblein getrennte Toiletten zur Verfügung stellen. Es kann aber sein, das es von Bundesland zu Bundesland Abweichungen gibt.

Es gibt keine Vorschriften über die Einrichtung und Vorhaltung von Kundentoiletten. Nur für die Gastronomie ist dies vorgeschrieben. Aber auch nur dann, wenn Sitzplätze in Gasträumen angeboten werden. Imbißbuden mit Stehtischen brauchen dies auch nicht.

Offiziell muss ein "Betrieb" mit Sitzplatzangebot auch eine kostenlose Kundentoilette zur Verfügung stellen. Bei den Bäckern etc. handelt es sich aber laut Papier um einen Stehcafe, hier muss keine Toilette zwangsweise vorhanden sein. Aber du hast recht, theoretisch wäre es verboten.