Mietschulden darf der vermieter die möbel behalten?

7 Antworten

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Wenn eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands kommt, hat man bis zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage Zeit, den Mietrückstand auszugleichen. Wenn nicht, muss man anschließend aus der Wohnung raus. Selbstverständlich darf der Mieter die Kaution einbehalten. Der Rest wird über den Zwangsvollstrecker geholt, kommt ja ganz auf die Situation und Höhe der Schulden drauf an. Mehr dazu hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Der Vermieter darf sein Vermieterpfandrecht nur dann ausüben, wenn die Schulden eindeutig aus dem Mietverhältnis stammen.

Da könnte ich glatt aus der Hose hüpfen! Fragt dieser Mensch doch allen Ernstes, ob der Vermieter dieses und jenes darf. Was hättest Du davon gehalten, Deine Miete zu bezahlen? Dann wäre es überhaupt nicht so weit gekommen... Aber unter der Brücke dürftest Du Deine Möbel ohnehin nicht brauchen!

armageddon5 
Beitragsersteller
 17.11.2009, 07:13

bla bla bla

RuIeBritannia  17.11.2009, 07:16
@armageddon5

Gell, sowas liest man nicht gern!

armageddon5 
Beitragsersteller
 17.11.2009, 07:19
@RuIeBritannia

du des ist net alles von der geschichte aber egal ich hab noch zwei wohnungen ne grins

Noergelix  17.11.2009, 07:23
@armageddon5

Bist du evtl. ein sogenannter "Mietnomade"? Ein Glück für dich, daß es so viele nette und gutgläubige Menschen in Deutschland gibt... Daß die Gesetze so lasch sind...

RuIeBritannia  17.11.2009, 07:24
@armageddon5

Naja, wenn genügend kriminelle Energie vorhanden ist...

armageddon5 
Beitragsersteller
 17.11.2009, 07:26
@Noergelix

nein bin ich nicht alle anderen mieten sind bezahlt

armageddon5 
Beitragsersteller
 17.11.2009, 07:28
@RuIeBritannia

das hat nichts mit kriminel zu tun aber wenn erhebliche mängel sind würdest du a net zahlen oder ?

RuIeBritannia  17.11.2009, 07:31
@armageddon5

Unsinn! Da gibt es andere, legale Wege. Auf diese Art bringst Du en Vermieter ins Recht und Dich selbst ins Unrecht.

armageddon5 
Beitragsersteller
 17.11.2009, 07:34
@RuIeBritannia

hmm hast du a wieder recht na ma wird es sehn vor gericht was raus kommt

Ich denke schon, dass er das darf. Ich war als Vermieterin auch immer so ein gutmütiges Schaf... Hab meine Miete zwar immer gekriegt, aber manchmal erst Monate später... Wir hatten damals nur einen Verdienst und mussten unser Haus noch abbezahlen UND hatten 2 Kinder! Deswegen kann ich es nicht verstehen, wie man Mietschulden machen kann und dann hier noch so eine freche Frage stellen... :(

ja, darf er...Rückbehaltungsrecht bis zur endgültigen klärung..