Einziehen eines Handys in der Schule
Hallo. Heute ist in der Schule der Wecker meines Handys losgegangen. Natürlich musste ich das Telefon abgeben. Nun verlangt meine Schule aber, dass ich dieses mit meinen Eltern abhole. Nun ist es so, dass meine Eltern beide 100% arbeiten und erst zu Hause sind, wenn die Schule zu ist. Als ich dies der Schulhausleitung sagte und vorschlug, einen Brief zu schreiben, welcher die Eltern unterschreiben, hiess es: "Das geht, nur muss ich ein Gesuch stellen und auf die nächste Lehrerkonferenz warten, an welcher darüber entschieden wird."
Nun ist es so, dass ich mein Telefon brauche, zum einen als Wecker, zum anderen als Komunikationsmittel. Zudem gehe ich im Moment an Krücken, wobei das Telefon wichtig ist, fals etwas passiert.
Ich habe auf dieser Seite: http://www.schuelerrechte.uso.ch/index.php?page=schuelerrechte/beschwerde.php auch gesehen, dass der Lehrer mir das Telefon nach der Stunde noch am selben Tag zurückgeben MUSS.
Auch eine andere Seite sagt mir, dass der Lehrer mir das Telefon zurückgeben MUSS. Zudem ist auch von der Eigentumsgarantie zu lesen <>.
Wo kann ich dies aber möglichst ausführlich finden, dass ich dies der Schulhausleitung heute unter die Nase reiben kann? Danke.
4 Antworten
Der Lehrer ist dafür zuständig, dass SEINE SchulSTUNDE ordnungsgemäß abläuft und ist deswegen berechtigt, ein störendes Handy einzuziehen. ABER! Wenn Du ihn (NACH seinem Unterricht) aufgefordert hast, Dir Dein Eigentum wiederzugeben und er das nicht getan hat, dann nennt man so etwas Diebstahl, bzw. Unterschlagung!
Deine Eltern sollten bei der Schulleitung anrufen, sich beschweren und die sofortige Rückgabe Deines Eigentums fordern! Wenn Du momentan auf Krücken unterwegs bist, ist das Verhalten des Lehrers umso unverschämter!
Wenn Du ihn (NACH seinem Unterricht) aufgefordert hast, Dir Dein Eigentum wiederzugeben und er das nicht getan hat, dann nennt man so etwas Diebstahl, bzw. Unterschlagung!
Irrtum.
Durch den Einbehalt des Handys wirst Du nicht enteignet - Du bist weiterhin Eigentümer.
Die meisten Schulgesetze verbieten die Benutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände und ermächtigen die Schule, störende Geräte vorübergehend einzubehalten.
Benutzung kann dabei auch schon dadurch gegeben sein, dass das Ding eindeutig nicht ausgeschaltet ist, also irgendwelche Töne (Wecker, Klingelton o.ä.) von sich gibt.
Bei minderjährigen Schülern ist darüberhinaus der Vorbehalt der Rückgabe an die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter rechtlich nicht zu beanstanden.
Wenn Du unbedingt mit der rechtlichen Keule kommen willst (da wirst Du aber nicht weit kommen), empfehle ich eher das Verwaltungsrecht. Strafrechtlich wird hier nämlich kein Tatbestand verwirkt.
Manchmal hilft der grobe Keil. Die Wegnahme über einen längeren Zeitraum ist illegal, und könnte als Unterschlagung bewertet werden. Ich würde im Rektorat mit ruhiger Stimme bekanntgeben, dass, wenn du das Gerät nicht unverzüglich zurück bekommst, du bei der Polizei Anzeige erstattest. Ich mache mit dir eine Wette, dass sie es nicht so weit kommen lassen. Nur solltest du nicht nur drohen, sondern machen.
Ich würde im Rektorat mit ruhiger Stimme bekanntgeben, dass, wenn du das Gerät nicht unverzüglich zurück bekommst, du bei der Polizei Anzeige erstattest.
Die Antwort dürfte die klassische Form eines "LOL" sein...
Tja, Robert, das käme dann auf einen Versuch an. Ich würde mir jedenfalls mein Telefon nicht so lange wegnehmen lassen. Aber ein Schüler muss sich eben etwas zurücknehmen, er will ja noch ein wenig dort zur Schule gehen. Schon mein Vater hätte da telefonisch ein paar klärende Worte gesprochen.
Danke, versuche ich mal :D
Der Lehrer könnte mich kreuzweise am ende des Schultag muss das handy auf alle fälle zurück gegeben werden die haben kein Recht das handy zu behalten es gehört dir und du hast lediglich gegen die Regeln das handy während des Unterrichts auszuschalten das gibt denen aber nicht das Recht das handy Tage lang zu behalten sage deinem Lehrer mal das dass Diebstahl ist und du ein recht darauf hast das handy heute noch zurück zu bekommen sonst wird das rechtliche folgen haben
sage deinem Lehrer mal das dass Diebstahl ist
Das ist rechtlich gesehen kein Diebstahl.
Danke :D
Danke. Habe gerade den Artikel 26 der Bundesverfassung entdeckt :DD Den kann ich auch schön nutzen :)