Schulpflichtiger 14-jähriger kommt oft zu spät, wer ist verantwortlich?
Müssen die Eltern dafür sorgen, dass ein 14-jähriger sich pünktlich in die Schule begibt?
Er stellt den Wecker aus, er legt sich 3x wieder hin, er bleibt in seinem Zimmer abends wach statt zu schlafen.....
Was tut man mit einem solchen Kind?
Die Schule meint, die Eltern seien dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass er die Schule pünktlich besucht.
Stimmt das?
14 Antworten
Hallo Kayana!
Die Schule meint, die Eltern seien dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass er die Schule pünktlich besucht.<
Nein. Das stimmt nicht!
Natürlich haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass das Kind die Möglichkeit hat, der Schulpflicht nachzukommen. Dazu gehört z. B. die Beförderung zur Schule, soweit das nicht durch den ÖPNV gewährleistet werden kann und es keine andere Beförderungsmöglichkeit gibt. Die Kosten müssen dann durch die öffentliche Hand erstattet werden.
ABER: 14-jährige sind nach dem Gesetz in Deutschland bereits strafmündig. Das bedeutet, dass sie selbst dafür verantwortlich sind, was sie tun bzw. unterlassen.
Eine Schulpflichtverletzung eines 14-jährigen ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und ist grundsätzlich eine "vorsätzliche Handlung", also ein wissentlich, wollendes Fehlverhalten.
In der Regel wird ein Bußgeldbescheid gegen den Schüler erlassen. Eltern können sich entspannt zurücklehnen. Die Eltern sind nicht zur Zahlung der Geldbuße verpflichtet und können auch nicht zur Zahlung gezwungen werden; sie erhalten lediglich eine Kopie des Bescheides zur Kenntnis, weil sie gesetzlicher Vormund sind.
Schulpflichtverletzungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Buße von bis zu 1.000,00 Euro pro Anzeige geahndet. Zur Zahlung verpflichtet ist allein der mind. 14-jährige Schüler.
Kann der Schüler nicht zahlen (in 99% aller Fälle ist das so) erfolgt stattdessen eine Arbeitsauflage durch richterlichen Beschluß. Bei einer Arbeitsstunde (ungelernte Hilfskraft) je 10,00 Euro Geldbuße (überschlagener Wert) können da schon einige Sozialstunden zusammenkommen.
Wird weder die Geldbuße gezahlt, noch die Arbeitsauflage erfüllt, kommt es ebenfalls richterlich zu einem Jugendarrest (Gefängnis). Das ist eine Beugemaßnahme und ersetzt nicht die Pflicht zur Zahlung der Buße oder der Arbeitsauflage.
Was tut man mit einem solchen Kind?<
Versuchen Sie ihm zu erklären, dass es für seine Taten jetzt selbst verantwortlich ist. Will das Kind das nicht akzeptieren, dann lassen Sie - so hart das klingt - das Kind "vor die Wand laufen". Zahlen Sie unter keinen Umständen die Geldbuße. Das Kind muß spüren, dass es jetzt selbst Verantwortung für sein Handeln trägt.
Keine Sorge übrigens wegen der späteren Berufsfindung. Schulpflichtverletzungen der Kinder und Jugendlichen sind nicht Bestandteil ihres späteren Leumunds (Führungszeugnis).
Gruß Navvie
Ja das stimmt. Irgendwann holt die Polizei ihn ab und setzt ihn in der Schule ab und Kosten tragen die Eltern. Auch für das lange Schulschwänzen zahlen die Eltern.
Seid ihr nicht zu Hause wenn er aufsteht? Also bei meiner Mutter hätte ich nicht verschlafen. Wenn ich da nicht um 5 min. nach Aufstehzeit draussen gewesen wäre hätte sie mich eigenhändig rausgeschmissen (aus dem Bett). Er wird euch wegen einer weggenommenen Bettdecke oder mal einem kalten Glas Wasser im Gesicht nicht anzeigen. Da würde er sich ja selbst ins Fleisch schneiden. In Einrichtungen des Jugendamtes verschläft er nicht. Allein schon durch den Gruppenzwang. Da würde ichs darauf ankommen lassen.
Es hilft auch oft gemeinsame Rituale wie z.B. Frühstück einzuführen. Was, er steht erst später auf wenn ihr schon ausm Haus seid? Dann steht er eben mit euch auf auch wenn der danach noch ne Stunde Zeit hat. Und frühstückt mit euch. Wenn ihr später aufsteht trifft euch natürlich dieses Schicksal. Dann wird er auch abends früher müde.
Strafen (im erlaubten Maße) wirken nur, wenn sie konsequent ohne Diskussionen durchgeführt werden. Eine Ausnahme und der Effekt ist hin. Ihr habt als Eltern schliesslich den Erziehungsauftrag. Nicht umgekehrt ;-)
In dem Fall würde ich mich an deiner Stelle selbst ans Jugendamt wenden. Soll er doch mal 14 Tage in einem HPZ (heilpädagogisches Zentrum) verbringen. Dann wird er sich es das nächste Mal überlegen. Ein Jugendpsychologe wäre auch anzuraten wenns anders nicht geht. Denn wenn er nicht jetzt Grenzen gesetzt bekommt wird er dir ewig auf der Nase rumtanzen. LG S123
Das ist ja mal ein Früchtchen!
Bußgeld kommen lassen und unter keinen Umständen bezahlen. Soll er mal selbst sehen, wie er da rauskommt.
ja, seid ihr, ihr werdet auch dafür bestraft
pack die sicherungen raus, wenn er morgens nicht aufsteht, gieße kaltes wasser über ihn
kuschelpädagogik hilft nicht
drakonische strafen schon
und dann ? geht er einfach aus dem haus und trreibt sich woanders rum ?
die frage ist eig warum macht er das , ich bin eig immer gern zur schule gegangen , freunde treffen , rumalbern usw , also vllt hat er irgendwelche probleme ?
jeder schläft einfach lieber und guckt ty, anstatt in die schule zu gehen
desshalb ja auch schulpflicht
wenn es so turbo wäre, würde ja jeder freiwillig gehen
Es geht nur ums aufstehen. Er geht ja eigentlich ganz gern und fühlt sich auch wohl in der Klasse und die Noten sind in diesem Jahr auch Ok. Er macht auch in div. AGs mit.
Der kommt einfach nur nicht ins Bett abends resp. morgens nicht raus.
Äh er geht in die Schule, nur eben später. Er schwänzt nicht!
ja nimm ihm die sicherungen für sein zimmer ab 22 uhr raus
kann er zum jugendamt gehen, zur polizei, wohin er will
er hat kein anrecht auf strom
Ausgerechnet an der Sicherung hängt die Küche mit dran.
rumfluch Außerdem nutzt das ja nix, dann nimmt er ne Kerze oder Taschenlampe etc. Und sein Wecker geht dann ja auch nicht mehr!
Ja, vielen Dank. Der ist der allererste der mich bei der Polizei anzeigt und beim Jugendamt. Seine Rechte kennt er nämlich sehr genau!
Nur mit den Pflichten nimmt ers nicht so genau!
Da hat die Schule völlig Recht, irgendwann stehen dann Polizei oder Ordnungsamt vor der Tür und holen ihn zur Schule ab.
Das wird derzeit praktiziert in Frankfurt. Das ist aber sehr umstritten.
Hier die drei Hauptargumente dagegen:
Erstens darf die Polizei überhaupt nicht in die Wohnung, wenn die Mieter oder Eigentümer es nicht gestatten (Unverletzlichkeit der Wohnung, GG), zweitens bringt die Polizei die Schulschwänzer zum Haupteingang rein und zum Hinterausgang verlassen die Schulschwänzer das Grundstück wieder. Und drittens: die Schulschwänzer werden mit der "Blauen Minna" (Polizeiauto) zur Schule gebracht. Gerade in Großstädten wie Frankfurt gibt es wohl kaum etwas für "schwere Jungs", was so "cool" ist, als das man mit dem Polizeiauto gefahren wird.
Der Mist ist ja, dass er geht, er schwänzt ja nicht. Er verpennt nur und kommt zur 2. oder 3. Stunde erst.
Polizei und Ordnungsamt wären mir ja willkommen, kriegen gerne ne Tasse Kaffee!
Er hat schon mal Mist gebaut. Da hat er Prospekte austragen sollen und hat sie aufm Balkon gebunkert. Als ich sie gefunden hab war er grad bei Oma. Da hab ich dann angerufen, er soll SOFORT heim kommen wir müssen über die Prospekte aufm Balkon reden.
Da ging er zur Polizei und behauptete Angst zu haben, geschlagen zu werden. So wohl von mir, als auch von meinem Mann. Ich hatte das Jugendamt an der Backe und ein Riesentheater. Die vom Jugendamt wollte mir dann ne Familienhilfe geben, konnte aber auf Grund der Sache mit der Polizei keine finden, die bereit war es zu machen.
ER geht zur Polizei, da hat er keine Probleme damit.
Ich habe halt 2x die Woche noch nen Abendjob, da komm ich erst um halb 2 ins Bett. Da ist es halt schon toll, ihn wecken zu müssen.