Dürfen die Eltern eine Lehre verbieten?

Ja dürfen sie 53%
Nein das dürfen die Eltern nicht 47%

15 Stimmen

13 Antworten

Ja dürfen sie

Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung der Eltern zu einer Berufsausbildung, ohne diese Zustimmung kann der Minderjährige keine Ausbildung beginnen.

Verbieten ist zwar ein hartes Wort, aber im Kern beschreibt es doch dein Fall. Wenn die Eltern nicht zustimmen, kann deiner Freundin keine Ausbildung beginnen. Ob die sinnvoll ist und den Minderjährigen nun wirklich fördert, ist dann die nächste Frage, insbesondere die Zustimmung zur Ausbildung durch ein Familiengericht einzuklagen ist.

Rheinflip  02.03.2019, 13:04

Natürlich darf das Kind gegen seine Eltern klagen und wird hier Recht bekommen.

Jewi14  02.03.2019, 13:07
@Rheinflip

Das meine ich mit meinen letzten Satz, hast aber Recht den habe ich verkorkst geschrieben.

Daher noch mal zur Verdeutlichung. Der Minderjährige kann beim Familiengericht auf Zustimmung zur Ausbildung klagen.

Wird aber sicherlich nicht das Familienverhältnis verbessern.

Die Eltern dürfen es grundsätzlich nicht verbieten, nur diese müssen bei Minderjährigen den Lehrvertrag unterschreiben.

Wie soll man die Eltern hier zur Unterschrift zwingen?

Rheinflip  02.03.2019, 12:56

Da kannst du das Familiengericht einschaltn und wirst Recht bekommen.

Bitterkraut  02.03.2019, 13:09

Die Unterschrift kann durch einen Gerichtsbeschluss ganz leicht ersetzt werden.

Ob sie es dürfen oder nicht kann man sich sicher darüber streiten, aber wie sollten sie das denn tun? Sie können die Tochter ja nicht gewaltsam zur Schule zwingen und selbst wenn doch können sie sie ja nicht gegen ihren Willen zwingen, etwas zu lernen.

turnmami  02.03.2019, 12:56

im Gegenzug unterschreiben halt die Eltern den Lehrvertrag nicht...was dann? Man kann Eltern auch dazu nicht zwingen

Rheinflip  02.03.2019, 12:58
@turnmami

Natürlich kann man Eltern dazu verklagen.

turnmami  02.03.2019, 13:00
@Rheinflip

kann man nicht. Zu einer Unterschrift kann man niemand zwingen. Man kann die Einwilligung ersetzen. Aber das "Familienklima" wird dann richtig gut werden...

Bitterkraut  02.03.2019, 13:12
@turnmami

Zwan gist nciht nötig. Ein Gerichtsbschluss kann den Eltern das leicht abnehmen.

Ja dürfen sie

Ja, die Eltern haben das Sorgerecht und bestimmen, welche Schulbildung sie erhalten soll.

Rheinflip  02.03.2019, 12:56

Fail. Freie Berufswahl steht deutlich über Elternrecht

Menuett  02.03.2019, 12:58
@Rheinflip

Fail

Schulbildung steht über Ausbildung.

Fraganti  02.03.2019, 13:00
@Rheinflip

Fail. Dann wäre eine Unterschrift der Erziehungsberechtigen auf dem Ausbildungsvertrag überflüssig und juristisch nichtig.

Rheinflip  02.03.2019, 13:01
@Menuett

Freie Berufswahl, sofern das vernünftig ist. Klage vor Familiengericht.

TheTherion  02.03.2019, 13:02
@Menuett

Fail

Artikel 12, Grundgesetz

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig

Fraganti  02.03.2019, 13:10
@TheTherion

Wer mit dem Grundgesetz argumentieren will, hat grundlegend etwas missverstanden.

Das Grundgesetz regelt lediglich das Verhalten vom Staat zu seinen Bürgern! Keine Behörde, keine staatliche Institution darf dir vorschreiben, dass du z.B. Bäcker werden musst.

Außerdem geht es hier auch gar nicht um einen Beruf, sondern um die Schulbildung. Die Person kann auch nach einem höheren Schulabschluss noch z. B. die Bäckerlehre antreten.

Fraganti  02.03.2019, 13:16
@Rheinflip

Es geht doch gar nicht um eine Berufswahl, sondern um eine höchst mögliche, schulische Qualifikation. Genau das steht auch im Fokus von Familiengerichten und deren eingesetzten Vormunden!

Gewinnen wird das Kind vor Gericht, wenn es das Gymnasium besuchen möchte und die Anforderungen erfüllt, die Eltern es jedoch mit 15 in z.B. eine Lehrer zum Einzelhandelskaufmann (aka Kassierer) zwingen wollen.

Eine Argumentation, wieso diese Lehre mit 15 eine bessere Zukunftsperspektive garantieren soll, wird schlicht nicht gelingen.

Bitterkraut  02.03.2019, 13:45
@Menuett
Schulbildung steht über Ausbildung

Und das steht wo?

Menuett  02.03.2019, 17:48
@TheTherion

Das Grundgesetz gilt nur, solange nicht andere Regelungen greifen.

Und die greifen hier. Elternrechte sind ebenfalls Inhalt des GG.

Menuett  02.03.2019, 17:48
@Bitterkraut

Das erklärt Dir dann der Richter.

Bitterkraut  02.03.2019, 17:49
@Menuett

Quatsch.

Das ist schwierig zu beantworten. Wenn deine Freundin nach der Realschule noch nicht volljährig ist, besteht bei ihr noch Schulpflicht. Dann kann sie noch nicht einfach so eine Ausbildung machen.

Wenn sie jedoch volljährig ist, können die Eltern nicht einfach so über sie hinweg entscheiden. Sie kann dann schließlich ganz alleine entscheiden, was sie macht. Ihr sollte jedoch bewusst sein, dass sie ohne einen höheren Schulabschluss auch weniger gute Chancen auf eine gute Ausbildungsstelle hat. Wenn sie etwas im handwerklichen Bereich machen möchte oder Fließbandarbeit oder Telefonie, dann mögen Haupt- und Realschulabschluss noch ausreichen, aber mehr ist ansonsten nicht drin. Wenn sie wirklich eine Ausbildung nach der Pflichtschule machen möchte, dann sollte sie sich schon um einen guten Abschluss bemühen. Ihre Eltern wollen sicher nur ihr Bestes und das kann sie leider nur erreichen, wenn der Schulabschluss auch der Ausbildung entspricht. Ausbildungsplätze werden nämlich nur an die Besten vergeben und an diejenigen, die einen möglichst hohen Schulabschluss haben, der für die Ausbildung auch benötigt wird. Je höher der angeforderte Schulabschluss ist, desto besser sind die Einstellungs-Chancen.