Drei gleiche Werbung bzw flayer in meinem Briefkasten, was droht den Verteiler gesetzlich wenn er entlarvt wird?

annie80  22.09.2021, 01:23

Was genau ist das Problem?

Pokale 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 01:27

Findest du das ok?anstatt ein flayer in den Briefkasten zu werfen, wirf er 3 flayer um seine Arbeit schnell zu erledigen

9 Antworten

Nichts, Post zustellen und Werbung einwerfen ist nicht verboten, es sei denn am Briefkasten hängt ein Hinweisschild das Werbung unerwünscht ist. Selbst dann muss der offizielle Postzusteller die Post zustellen. Wenn in den Umschlägen Werbung ist, ist das keine allgemeine Befreiung von der Zustellpflicht. Ausnahmen wäre nicht adressierte Postwurfsendungen oder solche mit schwammig formulierten Adressaten, wie z.B. "Liebe Gartenfreunde". Auch wenn er dann trotzdem solche unerwünschten Sendungen einwirft, würde das noch keinen Straftatbestand erfüllen. Zivilrechtlich könnte man ihn auf Unterlassung verklagen, da fragt sich allerdings was kostengünstiger ist, der dann vielleicht häufiger erforderliche Gang zur blauen Tonne, oder der teure Rechtsanwalt.

Ojemine...

Also 1. FLYER! ohne a. Das ließt sich ja furchtbar.

2. Das bloße "Hineinwerfen" von drei Flyern ist erstmal nichts, keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, keine Grundlage für einen zivilrechtlichen Anspruch.

3. Ich weiß aber worauf du hinaus willst: Wenn der Austräger das bewusst bei jedem Briefkasten so macht, damit er z.B. nur eine Straße abklappern muss und dann alle Flyer verteilt hat, anstatt dass er ein ganzes Viertel abgehen muss, dann könnte das ein Betrug am Arbeitgeber nach §263 StGB sein.

Dafür müsste ihm aber nachgewiesen werden, dass er ABSICHTLICH die Flyer NICHT wie vorgeschrieben verteilt und dass dem Arbeitgeber dadurch ein tatsächlicher SCHADEN entstanden ist. Halte ich allgemein schon für sehr schwierig, bei 3 Flyer in einem Briefkasten aber definitiv nicht nachzuweisen...

(Was anderes wäre es, wenn der Austräger z.B. seine Flyer gar nicht austrägt, sondern alle in die Papiertonne wirft. Das wäre ein klarer Betrug...)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch wenn das dich offensichtlich nervt, da droht niemandem etwas. Das war vermutlich ein Versehen ohne weitere Wichtigkeit.

Pokale 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 01:33

Ob seine Arbeitgeber das toleriert?

annie80  22.09.2021, 01:55
@Pokale

Du machst da viel Wind um nix.

Pokale 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 02:00
@annie80

Das schadet nicht um zu wissen

Gegen ein Gesetz hat er nicht verstoßen solange du zum Beispiel mit einem Hinweis ( Bitte keine Werbung !) dem Werbeeinwurf nicht wiedersprochen hat.

Du kannst es dem Werbendem Unternehmen mitteilen das der Verteiler nicht ordentlich arbeitet, das wäre möglich.

Dir Werbung in den Briefkasten zu werfen ist erstmal nicht verboten. Dementsprechend gibt es auch nichts zu "entlarven" und der Verteiler hat da auch keine Konsequenzen zu befürchten.

Sehe höchstens anders aus, wenn du einen Aufkleber mit "Bitte keine Werbung" hast. Wobei ich auch da nicht weiß, ob der Aufkleber alleine schon reicht.

Pokale 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 01:50

Es geht darum dass er anstatt eine flayer, 3 gleiche flayer in meinem Briefkasten geworfen hat.das gleiche hätte er eventuell bei anderen Briefkasten gemacht.

KimahriXIII  22.09.2021, 03:20
@Pokale

Auch da wäre mir kein Gesetz bekannt, dass es ihm verbietet dir mehr als einen einzuwerfen. Zumal die Frage ist, ob er es überhaupt war (bei uns gibt es auch Leute, die beispielsweise Werbung aus ihrem Briefkasten bei anderen reinstecken) oder ob es beabsichtigt war.