Einwilligung zur Akteneinsicht?
Ich möchte mich bei der Bundespolizei bewerben. Jedoch hatte ich, als ich noch Minderjährig war, 3 Anzeigen. Körperverletzung, Bedrohung & versuchter Diebstahl. Die ersten beiden Verfahren wurden eingestellt. Für den versuchten Dienstahl habe ich Sozialstunden bekommen.
Nun musste ich die Aktenzeichen für die Bewertung haben und habe diese bei der Jugendgerichtshilfe bekommen. Die wussten aber nichts von der Bedrohung und hatten nur die anderen zwei. ( Die Bedrohung war eigentlich was sehr banales) Jetzt frage ich mich, sollte ich die Bedrohung trotzdem reinschreiben? Oder glaubt ihr die steht nicht in meiner Akte zu der die Polizei Einsicht gewährt bekommen will?
vielleicht kennt sich ja einer aus und kann mir weiterhelfen. Danke.
7 Antworten
Wie kommt ein Verbrecher dazu, sich bei der Polizei zu bewerben - und dann auch noch so blauäugig zu sein, es würde nichts überprüft?
Wenn schon bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung für eine Tätigkeit in der Luftfahrt durch das LBA bis zu 10 Jahre zurück alle Gerichts-, Staatsanwaltschafts- und Polizeiakten (auch im EU-Ausland) durchforstet werden, vermute ich mal - und hoffe es -, dass bei der BP der gleiche Aufwand getrieben wird.
"( Die Bedrohung war eigentlich was sehr banales)"
Eine Bedrohung ist, wei eine Körperverletzung auch, nie etwas Banales, sondern schon eine extreme Art, sich etwas zu besorgen oder wegzunehmen oder jemanden zu erpressen.
Und jetzt willst Du der Gesellschaft dienen? Kann man glauben, muss man aber nicht.
Gib alle Daten an und dann wirst Du sehen, ob es klappt oder nicht. Das ist immer noch besser, als etwas zu verschweigen und später darauf angesprochen zu werden.
Trotzdem danke für deine zwischendurch durchaus nützlichen Informationen.
Falsche Einschätzung Deinerseits!
Wer eine Straftat begeht, also gegen geltendes Recht verstößt, welches die Gesellschschaft für richtig befunden hat, ist ein Verbrecher, was sonst?
Warum sonst gibt es Strafen für bestimmte Taten?
OK, wir könnten jetzt noch über ein gestörtes Kind-Mutter-Verhältnis diskutieren, das ja an vielem schuld sein soll, aber nein, das halte ich für sinnlos.
Ach Leute, ihr seid alle so ... na ja, egal.
Ich glaube eher deine Mutter hat leider ein paar Fehler in der Erziehung gemacht, aber wenn du dich einverstanden erklärst kann ich dir eine Telefonnummer von Bekannten meinerseits geben die sind Psychologen und auf traumatische Fälle spezialisiert und du machst mir einen sehr verstörten Eindruck. Nehm das nicht als Beleidigung oder so auf. Ich meine das Ernst.
Das kommt darauf an, was die wissen wollen.
Wenn ich das richtig verstehe, was du schreibst, dann bist du nicht verurteilt worden. Die ersten beiden Verfahren wurden eingestellt, also keine Verurteilung. Das dritte Verfahren wurde vermutlich gegen die Auflage, Sozialstunden zu leisten, eingestellt (du musstest die Sozialstunden nachweisen und dann hat der Richter das Verfahren eingestellt).
Wenn das so war, und wenn die wissen wollen, ob du wegen einer Straftat verurteilt wurdest, dann kannst du mit "Nein" antworten. Denn du wurdest ja nicht verurteilt. Eine Anzeige mit anschließender Einstellung des Verfahrens ist keine Verurteilung.
Also lies genau nach, ob die nach Verurteilungen oder auch nach Anzeigen, bei denen das Verfahren wieder eingestellt wurden, fragen!
Die möchten alles wissen. Ordnungswiedrigkeiten Anzeigen alles. Wegen dem Diebstahl, war ich vorm Jugendgericht und wurde eben dort zu Sozialstunden "verurteilt" als erziehungsmaßnahme. (Mein Führungszeugnis ist leer) jetzt muss ich aber gucken ob das verfahren nach der ableistung eingestellt wurde oder einfach nur beendet oder sowas.
Hallo freshhigh19,
im Rahmen des Einstellungsverfahrens bei der Bundespolizei musst Du jedes eingeleitete Strafverfahren angeben.
Wenn Du angibst:
- dass gegen Dich ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und
- dass gegen Dich ein Strafverfahren wegen Bedrohung und
- dass gegen Dich ein Strafverfahren wegen versuchten Diebstahls
eingeleitet wurde und es im letzten Fall sogar zu einer Verurteilung kam, hast Du Dich schon für eine Einstellung bei der Bundespolizei disqualifiziert, denn das Bundesbeamtengesetz sagt:
§ 60 BBG - Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
Gegen diese Grundpflichten, insbesondere Dein Verhalten schließt eine Einstellung so gut wie zu 100 % aus.
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn ich das richtig sehe, hast du nur eine Verurteilung, bei den beiden anderen sind die Verfahren eingestellt. Eingestellte Verfahren tauchen in keinem Strafregister auf und auch nicht im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.
Oder glaubt ihr die (Bedrohung) steht nicht in meiner Akte zu der die Polizei
Ja, das glaube ich. Im ZStV stehen nur Vorwürfe, die nicht eingestellt sind, und bei denen noch kein Urteil ergangen sind. Sind sie eingestellt, oder gibt es ein Urteil, werden sie im ZStV gelöscht, und werden im Falle eines Urteils im Strafregister eingetragen. Letzteres ist bei dir (eigene Einlassung) nicht der Fall.
Sollte es aber ein Urteil in einer Strafsache gegen dich geben (versuchter Diebstahl), wirst du nicht Bundespolizist.
Sie fragen ja expizit nach ALLEN Verfahren, auch eingestellten - oder nicht?
Es gibt außer dem Führungszeugnis auch noch andere Register, in denen sie nachschauen. Wenn sie merken, dass du etwas verschweigst, bist du gleich raus.
So werden sie ggf. eine Stellungnahme von dir fordern. Entweder vor der Zulassung zum EAV oder beim AC/SI. Dann kommt es darauf an, wie du mit deiner Vergangenheit umgehst, wie du reflektierst, ob du einsichtig bist usw.
Wenn in diesen Formularen nur nach Vorkommnissen gefragt wird, wozu es auch ein Aktenzeichen gibt, trägst du nur die beiden ein. Das ist ja Tatsache.
Gruß S.
Die wollen alles wissen und die bekommen vor allem auch alles raus. D.h. du schreibst auch alles da rein was war.
Und auch wenn die Profis von unserem Fachbereich für Halbwissen hier meinen du seist aufgrund deiner Vergangenheit sowieso raus dann stimmt das nunmal nicht.
Wie es aussieht wurdest du also nur in einem Verfahren (der versuchte Diebstahl) wirklich "bestraft". Das ist also der einzig relevante Fall. Jugendliche dürfen sich solche Fehltritte je nach Schwere der Tat auch mal leisten, ohne fürs Leben gebrandmarkt zu sein.
Es kommt jetzt vor allem darauf an wie du damit umgehst. Einsicht zu zeigen, Reue zeigen, richtig mit seinen Fehlern umgehen. Zu sagen, "War zwar doof aber war ja jetzt doch gar nicht so schlimm" ist da nicht unbedingt der richtige Ansatz. Das ganze schließt aber auch nicht aus das die eingestellten Verfahren noch zur Sprache kommen und du dich auch hierzu äußern musst. Am Ende zeigt dann das Gesamtbild ob es was wird oder besser nicht.
Wenn man die Einzelheiten nicht weiß sollte man nicht den Aufwand betreiben und so einen Text schreiben. Ich denke das sie eingestellt wurden wiederspricht deinen sinnlosen Anschuldigungen als Verbrecher.