Eintrag ins Strafregister bei Besitz von Cannabis?

4 Antworten

Im Bundeszentralregister werden nur rechtskräftige Verurteilungen gespeichert. Wenn das Verfahren vorher eingestellt wird landet auch keine Eintragung dort.

Ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis würde erst erfolgen, wenn ein solches Delikt nach StGB / BtMG bei einmaliger Begehung zu einer strafrechtlichen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe führen würde. Bei mehrfacher und dahingehend einschlägiger strafrechtlicher Ahndung kann ein Eintrag auch schon bei 2 jeweils weniger als 30 TS oder 3 Monaten Freiheitsstrafe erfolgen. 

Mehrfache Auffälligkeiten im Bereich der "geringen Menge" können letztlich auch zu einem Strafverfahren mit Urteil zu Geldstrafen führen. 

Die Möglichkeit der Information der Fahrerlaubnisbehörde hängt von der Schwere des Delikts oder Häufigkeit der Auffälligkeiten ab. Das kann auch schon bei mehrfacher Auffälligkeit ohne schuldsprechendes Strafverfahren passieren. 

Einen Eintrag ins Straf- bzw. Erziehungsregister erfolgt nach einem Urteil.

Allerdings wird so etwas sicherlich festgehalten.

Hallo.

Das Bundeszentralregister wird es wohl nicht eingetragen, im Erweiterten 
was der AG für Kindergärten Schulen anfordern sind die Akten wieder da.
Wenn eine Behörde was sucht, wird jeder Aktendeckel +Inhalt gesucht und gefunden. Siehe Wulff, von Guttenberg usw.
Die Akten landen ja nicht im Müll. Siehe NAZI und Stasi-Behörde.

Aber auch da werden Bagatelle nicht beachtet, wenn er vorher die Wahrheit gesagt hat. (zum Beispiel Beruf geh. Dienst Polizei.)