Vorstrafe und trotzdem Lehramt studieren?
Hallo, ich erkläre euch kurz meinen Standpunkt: Ich bin seit letzten Jahr (2018) vorbestraft wegen Handel von Cannabis und Besitz von Cannabis in einer sehr kleinen Menge. Zu dem Zeitpunkt des Geschehens war ich bereits 18 Jahre alt. Seitdem habe ich rein garnichts mehr damit zu tun und bereue dies auch zu tiefst. Nun mache ich dieses Jahr (2019) mein Abitur und möchte Lehramt studieren.
Nun zu meiner Frage: Kann ich nach dem Studium den Lehrer Beruf ausüben? Das Studium dauert ja insgesamt, mit Referendarzeit ca. 7 Jahre und eine Strafe wird ja nach 5 Jahren aus dem Register gelöscht oder? Könnte ich auch eine Verbeamtung anstreben?
6 Antworten
Eine Vorstrafe schließt eine Verbeamtung aus. Die charakterliche Eignung dürfte auch angezweifelt werden. Für derartige Berufe braucht man meines Wissens ein erweitertes Führungszeugnis.
Du kannst vielleicht studieren. Tut Magnus Gäfgen auch. Aber er wird niemals im Staatsdienst tätig sein und wahrscheinlich/hoffentlich auch von niemandem eingestellt.
Gruß S.
Vergiß es. Bei Verurteilungen wegen Drogen kommt man nicht in den Schuldienst und hat außerdem ein berufliches Umgangsverbot mit Kindern und Jugendlichen für mehrere Jahre. Du brauchst ein erweitertertes Führungszeugnis und da bleibt das drin.
Sorry wenn ich das so direkt sage, aber das ist vollkommener Humbug, was du da erzählst.
Für eine JUGENDstrafe wegen Handelns und Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge bekommt er KEIN berufliches Umgangsverbot mit Kindern und Jugendlichen. Das ist vollkommener Blödsinn!
Auch Blödsinn ist, dass dies im erweiterten Führungszeugnis drin bleibt. Jugendstrafen - außer Sexualstrafen und Verbrechen gegen Leib und Leben (schwere Körperverletzung, Mord, Totschlag) - werden nach der gesetzlichen zeit von 5 Jahren aus dem allgemeinen und erweiterten Führungszeugnis gelöscht (Sexualstraftaten nach 10 Jahren, Mord nie). Der Gedanke des Gesetzgebers bei einer Jugendstrafe besteht vorrangig im erzieherischen Effekt. Mit der Chance auf zeitnahe Tilgung soll dem Jugendlichen/Heranwachsenden die Chance auf eine Zukunft erhalten werden - soweit die Formulierung des Vorworts des Jugendstrafrechts!
Einzig im sog. Erziehungsregister (das Bundeszentralregister für Straftaten, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden) bleiben diese Einträge lebenslang drin, diese bekommen aber nur Ermittlungsbehörden und Gerichte zu lesen, keine Arbeitgeber oder sonstwer, der nicht zu Ermittlungsbehörden zählt.
https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange
Angesichts des Mangels an gut ausgebildeten Fachkräften sollten "Jugendsünden" in Absprache mit dem potenziellen Arbeitgeber m.E. der Vergangenheit angehören.
Es gibt allerdings andere Berufe, die ggfs. ebenso Spaß machen.
Das solltest du mit der zuständigen Behörde abklären.
Und was wäre die zuständige Behörde?
Dein Anwalt.
Na dann hoff dafür das es nicht im Führungszeugnis steht dann ist es vorbei mit Lehramt studieren, aber sowas wird grundsätzlich aus dem Register entfernt keine Ahnung genau wann.
Im erweiterten Führungszeugnis stehen Dinge nicht länger als im normalen (nur mehr Dinge...). Nur im BZR und da hat er schon richtig recherchiert, nach 5 Jahren ist er wieder unbescholten...