Arge verlangt Nebenkostenabrechnung
Heute bekam ich einen Brief von der Arge in dem man mir mitteilt das ich die Abrechnungen von 2010 und 2011 denen vorlegen soll inklusive eine Mietbescheinigung . Ich bin 2008 eingezogen und seit dieser Zeit habe ich nie eine Abrechnung bekommen . Eine Abrechnung wurde auch nie seitens der ARGE verlangt !! Meine halbjährlichen Anträge für Weiterbewilligung von Leistungen kreuze ich dementsprechend auch mit keine Änderung an. Auch meine Lohnabrechnungen gebe ich regelmäßig weiter . Der Vermieterin habe ich daher den Brief von der Arge gezeigt und nach der Abrechnung gefragt und sie meinte das sie keine ausstellen !! Die Mietbescheinigung wird ausgefüllt !! Was mache ich aber jetzt wenn die ARGE trotzdem auf die Abrechnung besteht ? Oder reicht eine Bescheinigung seitens der Vermieterin das sie keine ausstellen ?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar !!
6 Antworten
Wenn die Vermieterin keinen Nebenkostenabrechnung durchführt dann muss sie Dir das schriftlich geben,und die Arge muss das anerkennen,solche Mietverhältnisse gibt es .Nur die Vermieterin kann dann aber auch keine Nachzahlungen verlangen!Eine Bekannte von mir hat auch so einen Vermieter,und die Arge hat diese schriftliche Stellungnahme das Vermieters ohne Probleme anerkannt.
Solche Mietverhältnisse mag es geben, aber ich nehme an, dass die Arge längst den Mietvertrag dahin gehend geprüft hat.
Tja aber warum verlangen sie das jetzt nach 5 Jahren ? Und warum eine neue Mietbescheinigung ? Ehrlich gesagt bzw. geschrieben ein wenig merkwürdig alles !!
Der Vermieterin habe ich daher den Brief von der Arge gezeigt und nach der Abrechnung gefragt und sie meinte das sie keine ausstellen !!
Das wäre nur korrekt wenn eine Pauschal-/Inklusivmiete oder eine Pauschale für Nebenkosten vereinbart wurde.
Sind aber monatliche Vorauszahlungen vereinbart ist die VMn gesetzlich verpflichtet 1 x jährlich darüber abzurechnen.
ja - davon hab ich auch schon gehört. Das ist seitens der Arge ok - denn hier wird viel gemaggelt. Wenn Vermieter keine ABrechnung gemacht hat muss er das schleunigst nachholen, sofern das mietvertraglich vereinbart ist. Wenn du die nicht vorlegen kannst gibts kein Geld mehr. Als Steuerzahler finde ich diese Regelung gut. Denn wie oben geschrieben wurde da viel gemaggelt udn Abrechnungen, die ein Guthaben für den Mieter ausweisen, einfach nicht abgegeben.
Die Vermieterin muß doch die Nebenkosten mit den Mietern abrechenen. Wenn Du mehr verbraucht hast, wird sie Dir doch das Geld nicht schenken und wenn Du weniger verbraucht hast, dann bekommst Du Geld wieder und das zählt eben als Einkommen und ist der Arge zu melden.
Klar das weiß ich ja ! Wenn ich die Abrechnungen bekommen würde ,würde ich das Guthaben bzw. auch die Forderung melden nur ich erhalte weder das eine noch das andere !! Leider habe ich die Vermieterin heute noch nicht sprechen können !! Auf jedenfall werde ich ihr auch sagen das sie bei einer Forderung kein Geld sehen würde ansonsten möchte ich alles seit meinem Einzug sehen !! Da wo ich früher gewohnt hatte sagte mir mein damaliger Vermieter zu mir das er eine Abrechnung für alle Mieter hätte und wir jeder 120 Euro nachzahlen müßten -ich sagte kein Problem das gebe ich der ARGE und die werden es überprüfen ! Ich habe nie mehr was von ihm wegen der Abrechnung gehört !! Auch von ihm bekam ich nie eine Abrechnung und ich wohnte 4 Jahre dort !! Meine Heizung sowie Wasser mußte ich eh über die Stadtwerke selber zahlen !!
Der Vermieter ist zur Betriebskostenabrechnung verpflichtet, denn der Mieter hat hierauf einen rechtlichen Anspruch nach § 556 Abs.3 S.1 BGB.
Quelle anwalt-mietrecht.de
Vielen Dank für deine Antwort !! Werde ich meiner Vermieterin dann morgen mitteilen !!