Einsicht in die geschrieben (schon benotete) Abiturklausur
Guten Tag,
mein Anliegen ist recht simpel.
Ich habe letztens eine Abiturprüfung geschrieben & möchte, da ich die Note nicht nachvollziehen kann, Einsicht in die Abiturprüfung erlangen.
Meine Frage nun? Was kann ich machen?
Muss ich erst rechtlich vorgehen, per Anwalt? Oder muss ich das Schulministerium einschalten?
Über Hilfe bin ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Ehrlich gesagt finde ich es schon sehr komisch, dass man nur die Note hin geklatscht bekommt, ohne Begründung, ohne gar nichts...
Hier in Bayern kann man zu einer bestimmten Zeit (ein einziger Nachmittag), an einem bestimmten Ort (Schulbib) die Abiturklausur einsehen.
Hast du schon mal in der Schule nachgefragt, ob sie unter Aufsicht mal ein Auge zu drücken?
In welchem Bundesland wohnst du? Falls es Niedersachsen ist kannst du die Klausuren nach einem Jahr einsehen (Niedersächsischen Schulrecht: § 25, Einsicht in die Prüfungsakten: Die oder der Geprüfte kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Prüfung ihre oder seine Prüfungsakten einsehen.)
@PatDam: Wie wärs, wenn du direkt deinen Lehrer bzw. den Zweitkorrektor im Schulhaus abfängst und ihn nach der Begründung der Note fragst? Natürlich nicht verärgert, sondern betont höflich und interessiert. Nicht, dass sich die Lehrer wegen irgendetwas angegriffen fühlen und dicht machen. Ein Versuch ist es ja wert.
In NRW & hier ist es leider erst nach 10 Jahren möglich ..
Hätte ich gerne getan, dieser war nur leider nicht aufzufinden ..
Quatsch.
Es gibt normalerweise immer einen Termin an dem Einsicht in die Klausuren gewährt wird. Dieser wird von der Schule bekannt gegeben. Wenn ich mich recht erinnere lag dieser zeitlich gesehen jedoch nach Ausgabe der Abiturzeugnisse, beschwören kann ich das jedoch nicht. Oder im Zeitraum zwischen Schriftlichem und Mündlichem Abi, was mehr Sinn machen würde.
Ich glaube nicht, bei uns (Niedersachsen) sind die Klausuren vor den mündlichen Prüfungen noch gar nicht fertig korrigiert. Nach den mündlichen Prüfungen haben die Lehrer immer noch 4 Wochen zur Korrektur der Klausuren übrig.
Wie gesagt, offiziell in NRW erst nach 10 Jahren ..
Okay, hier die Angabe für Niedersachsen: Einsicht unter Aufsicht an der Schule : nach 1 Jahr, mögliche Mitnahme oder Vernichtung der Arbeiten nach 10 Jahren.
bei uns (RLP) war es so das man zumindest direkt nach dem Abi Einsicht bekommen hat. Ich beziehe mich dabei auch auf die Einsicht unter Aufsicht an der Schule
Bei uns ist es so, dass man erst nach 2 Jahren Einsicht nehmen darf ....
Vorher - keine Chance
( ist es generell so ??)
Hab hier was gefunden:
Dazu benötigt man leider einen "Abonnenten-Login". Ist es möglich evtl. auch den Artikel hierhin zu kopieren?
Grundsätzlich sind Klausurbewertungen gerichtlich überprüfbar und zwar auf dem Verwaltungsgerichtsweg. Wenn Du mit der Bewertung nicht einverstanden bist, kannst du binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen bei der Schule. Der Widerspruch sollte begründet werden. Bitte alles per Einschreiben mit Rückschein machen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, ergeht ein Bescheid, der kostenpflichtig ist. Mit diesem Bescheid kannst du Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht sollte auf jeden Fall eingeschaltet werden...! Über den bekommst Du auch Akteneinsicht und kannst so die Klausur einsehen.
Kann ich auch zuerst per Anwalt Einsicht in die Klausur bekommen & dann evtl. Einspruch einlegen? Weil vielleicht kann ich es im Zweifelsfalle ja sogar nachvollziehen, wenn ich sie sehen sollte. Und zuerst Einspruch der Benotung einzulegen um dann die Akteneinsicht zu erlangen klingt für mich ein bisschen unlogisch, oder?
Nein, leider nicht
Danke sehr!
Es gibt 3 Korrektoren da kann eig. nichts schief gehen, du musst leider 10 Jahre warten
Da kommt einfach die Aussage: "Klar kannst du nachgucken. Nach 10 Jahren."
.. & ich finde auch, dass das einfach gar nicht geht.