Einseitige Terminvereinbarung

3 Antworten

Geh mal zum Verbraucherschutz/-zentral oder was in der Richtung.

dieser Mail stand ein Terminvorschlag, den ich, wenn er mir passen sollte, bestätigen sollte.

Wiederspricht irgendwie seinen eigenen AGB. Wobei du hier hättest reagieren sollen. Er will ja auch wissen wann du kommst.

Ich verstehe euch Beide nicht. Du hast etwas gekauft, interessierst dich aber danach nicht mehr dafür und er schickt dumme Mails und ist nicht in der Lage deinen Termin zu machen. Ich tippe ebenfalls darauf, dass die AGB so nicht in Ordnung sind.

Es ist sicher möglich Termine ohne Zustimmung zu machen, aber dann sollte es sowas sein wie: "Für einen Termin stehe ich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr jederzeit zur Verfügung. Falls ein Termin nicht passt sage ich spätestens 24h vorher bescheid". Das ist sicher möglich, ist aber im Grunde eine Zustimmung.

IZSkoopy 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 12:22

Hallo,

ich wollte Termine vereinbaren, nur ist unter der Rufnummer, die von ihm angegeben wurde die Info, man möge über die Internetseite Kontakt aufnehmen und Termine vereinbaren. Nur leider läuft wurde auf meine Bitte Termine zu vereinbaren nicht reagiert oder es wurde per Mail geantwortet, es würden mir Vorschläge eingehen. Diese kamen nicht. Der besagte Termin den er mir genannt hattehat er mir per Mail gesendet, diese habe ich jedoch nie geöffnet, weil ich sie wohl übersehen hatte. Im Dezember habe ich noch einmal um Termine gebeten, keine Antwort. Daher wusste ich nichts von dem termin Anfang Januar. Seine SMS, habe ich sehr zeitnah beantwortet, das ich von diesem Termin nichts wüsste, noch vereinbart oder bestätigt hätte.

Succursus  14.01.2014, 12:30
@IZSkoopy

Am besten irgendwie Geld zurück fordern und du bist die Sache damit los. Der Typ wird jetzt sicher auch nicht so gut auf dich zu sprechen sein. Wie lange ist dein "Gutschein" eigentlich gültig?

Ansonsten wirklich mal irgendwohin wenden und fragen wie es aussieht.

Mails sind auch nicht gerade so "schön" wenn es um Beweise/Zustellbarkeit geht. Nicht ohne Grund werden wichtige Sachen per Post geschickt. Allein die Tatsache, dass er Mails nicht bestätigen lässt ist total beknackt (sollte er ändern).

IZSkoopy 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 12:54
@Succursus

Ja, das mit den Mails ist wirklich merkwürdig. Der Gutschein ist noch bis Ende des Jahres gültig.

Ich sehe darin keine betrügerische Absicht. Er hat Dir einen Terminvorschlag gemacht, den Du aus welchen Gründen auch immer - nicht abgelehnt hast. Wo darin Betrug sein soll, ist mir unverständlich. Er kann doch nicht wissen, dass Du Deine Mails nicht öffnest oder sogar löschst. Und offenbar hast Du doch einen Vertrag geschlossen und die AGB akzeptiert.

IZSkoopy 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 12:26

Das ist in meinen Augen auch keine betrügerische Absicht. Diese vermute ich mehr in den Aussagen wie "...Termine die ich versende, gelten durch mich als bestätigt...!"

Sollte ich keinen Termin bestätigen oder er mir nicht passen, er mir jedoch welche genannt hat., dann wären sie also sobald er diese versendet hat, bestätigt.

Eine Terminbestätigung muss meines Erachtens immer so ablaufen, es gibt eine Terminvergabe und eine Bestätigung, bzw. Absage. So lange dies nicht erfolgt, ist der Termin nicht zustande gekommen.

miboki  15.01.2014, 06:59
@IZSkoopy

Das hängt von den AGB ab - wir haben Vertragsfreiheit und wenn Du den Vertrag zu seinen Bedingungen akzeptiert hast, dann hat das überhaupt nichts mit Betrug zu tun. Lies Dir mal die Definition von Betrug durch:

§ 263 StGB Betrug.

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

An deiner Stelle würde ich damit zum Konsumentenschutz gehen, die haben sicher damit Erfahrung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine einseitige Terminvereinbarung rechtens und bindend ist.