Hallo zusammen,
im oktober 2013 habe ich über eine Rabattseite ein Angebot gekauft zur Behandlung unter Hypnose. Der Behandler hatte mir einen Terminvorschlag genannt, das ganze per Mail. In dieser Mail stand ein Terminvorschlag, den ich, wenn er mir passen sollte, bestätigen sollte. Ich habe diesen Termin nicht bestätigt, da ich diese Mail nie geöffnet habe. Es kann sein, das ich sie gelöscht habe, bevor ich sie lesen konnte. Nun, nachdem ich Anfang Dezember darum bat, mir doch mal Terminvorschläge zu unterbreiten kam nie eine Antwort, jedoch Anfang Januar 2014 eine SMS, das ich doch daran denke möge, den abendlichen Termin wahrzunehmen. Ich hatte überhaupt keinen Termin vereinbart. Dies teilte ich dem Absender unverzüglich mit. Er schickte mir noch einmal die Mail vom anfang Oktober 2013. In dieser Mail stand drin, das ich am 7 Januar einen Termin wahrnehmen könnte. Wenn ja, solle ich ihn doch bestätigen. Wie gesagt, habe ich nie bestätigt. Jetzt sagt der Dienstleister jedoch, das ich den Termin nicht abgesagt hätte (ich habe ihn ja nie bestätigt) und er mir somit eine Behandlung in Rechnung stellt, bzw. sie von den Gutscheinen abzieht. Selber habe ich ihn bereits angeschrieben, das ich keinen Termin zugestimmt habe und somit auch nicht einverstanden bin mit einem derartigen Abzug. Nun bekomme ich die Antwort von ihm - Orginalzitat - "...Termine, die ich versende, gelten durch mich als bestätigt. Daruaf bezieht sich der Passus in den AGB."
Daher meine Frage: 1. Kann eine Terminzusage, bzw. Bestätigung, nicht nur durch mindestens 2 Parteien zum tragen kommen? 2. Somit kann er mir doch irgendwelche Termine nennen und wenn ich sie nicht bestätige, bzw. einhalte, dann gelten sie als erfüllt.
Dies sind nach meiner Ansicht schon betrügerische Handlungen. Kann mir jemand Aufschluss geben, wie es sich verhält und ob der Dienstleister im Recht ist, mit seiner Aussage?
Vielen Dank im voraus.