Was wenn Ware verschickt, aber kein Geld bekommen?

6 Antworten

Setze ihm per Einwurfeinschreibebrief eine Frist mit Terminangabe, z.B. 18. Mai 2016, bis zu dem Du den Zahlungseingang auf Deinem Bankkonto erwartest. Teile ihm gleichzeitig (ohne Drohung und ganz sachlich) mit, dass Du im gegenteiligen Fall

  • Strafanzeige wegen Betrug gegen ihn stellen,
  • sowie ein Mahnverfahren einleiten wirst.

Deine Dokumente, einschliesslich der Hermes-Zustellung,  druckst Du alle aus und hast sie dann für beide Verfahren (strafrechtlich und zivilrechtlich) zur Hand.

Für Dein Vorgehen beim zivilen Mahnverfahren speichere Dir schon mal diesen Link zur Hilfestellung: http://iceolli.de/mahn/

Eine Kopie einer Überweisung ist ebenso wie eine Ausweiskopie jederzeit zu fälschen.

Ich würde hier mal ganz spontan von einem Betrugsvorwurf ausgehen. 

Deshalb wäre es wohl jetzt angebracht, die Zahlung anzumahnen (Taggenaue Fristsetzung per Einwurf-Einschreiben). 

Kommt bis zum Fristablauf kein Geld, bleibt nur der Weg zur Polizei, um eine Anzeige wegen Betruges aufzugeben und der Weg zum Mahngericht, um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Hier besteht kein Anwaltszwang. Das kannst du letztlich auch selbst machen. 

Ob es sich hier um einen professionellen Betrüger oder um einen kleinen Gauner handelt, wird sich herausstellen. Ein Profi ist sicherlich nicht greifbar. Dann werden Adresse und Name nicht stimmen. Einen kleinen Gauner erwischt die Polizei. 

Ob dieser dann Geld hat und du die Forderung wirklich durchsetzen kannst, steht natürlich auf einem anderen Blatt. 

Wenn man verkauft, wartet man IMMER bis das Geld da ist. Ganz Egal ob er bei seiner Mutter schwört, dass er überwiesen hätte 

MiCeX 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 17:35

Aus Fehlern lernt man :)

StromFranz  13.05.2016, 23:46
@MiCeX

und so immer am Besten und effektivsten!

MiCeX 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 21:54

Hab ja angeblich ein Beweis bekommen

ronnyarmin  11.05.2016, 00:17
@MiCeX

Du siehst ja selber, was das Beweis wert war.

Ich empfehle einerseits einen Anwalt einzuschalten, der Ihren Anspruch geltend macht. Parallel können Sie auch eine Strafanzeige erstatten. Ein Ermittlungsverfahren, dass ohnehin relativ lange dauern könnte, bringt Ihnen allerdings nicht Ihr Geld näher.

Alternativ können Sie die besagte Person selbst anmahnen per Einschreiben(nachweisbar) und im Anschluss einen Mahnbescheid selbstständig beantragen, wenn Sie das Geld für die Anwaltskosten nicht aufbringen können/möchten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016

Google mal den Empfänger. Das sieht nicht so aus, als ob er die Masche das erste Mal durchgeführt hat.
Setzte ihm per Einschreiben eine genaue Frist (das ist Voraussetzung, um einen Anwalt einzuschalten). Und dann würde ich das auch wirklich durchziehen und einen Anwalt beauftragen. Dann zeigst Du ihn noch an wegen Warenbetrugs.

MiCeX 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 22:06

Einschreiben? Per Post dann schicken oder wie?

dresanne  10.05.2016, 22:15
@MiCeX

Genau, und ein Expl. behältst Du für Dich als Nachweis. Dann verfolgst Du online das Einschreiben, da weißt Du, wann er es erhalten hat. Und schreibe gleich mit, dass Du, wenn der Termin erfolglos verstrichen ist, einen Anwalt einschaltest, den er zu bezahlen hat.