Rettungsdienste bei Veranstaltung

8 Antworten

Ein Sanitätswachdienst ist nur bei öffentlichen Veranstaltungen nötig. Das ist dann eine Auflage, die das Ordnungsamt erteilt. Ohne darf die angemeldete Veranstaltungen nicht stattfinden. Es kommt auf die Besucherzahl und das Gefahrenrisiko an, ob und in wie weit eine solche Auflage erteilt wird.

Also 1. ob ein Sanitätsdienst anwesend sein muss liegt in der Beurteilung der jeweiligen Genehmigungsbehörde deines Heimatortes; da gibt´s leider keine einheitliche Voprgehensweise. Die beurteilen das auch meist nicht selbst, sondern lassen sich da von einer der Hilfsorganisationen oder der Feuerwehr beraten. I.d.R. berechnen die dann den San.-Dienst entweder nach dem "Maurerpapier" oder dem sog. "Kölner Algorythmus", mit dem man auch angemessener arbeiten kann.

  1. ist die Anzahl der Gäste ist nur ein Bestandteil der Beurteilung; entscheidend ist die Art der Veranstaltung.

Du meinst wahrscheinlich einen Sanitätsdienst.

Der muss vom Grundsatz her niemals anwesend sein. Ausser den Fall, dass das Ordnungsamt eine Auflage erteilt.

Damit es das tun kann, muss ihm die Veranstaltung allerdings angezeigt werden. Ob sie in geschlossenen Räumen oder ausserhalb ist, ist dafür nicht von Belang, sondern das Kriterium der Öffentlichkeit.

kommt auf die Veranstaltung drauf an. Was du genau brauchst sagt dir das Ordnungsamt wenn du die Veranstaltung anmeldest.

Im gegensatz zu einer Brandsicherheitswache, muss überhaubt kein Sanitäter anwesend sein. Das ist immer freiwillig vom Veranstalter aber niemals Auflage. http://www.sanitaeter.de/downloads/recht/Informationen%20zu%20Veranstaltungen.pdf

Lehrretter  28.04.2013, 11:49

Falsch !! Das Ordnungsamt kann bei der Anmeldung der Veranstaltung Sanitäts- oder Rettungsdienst zur Auflage machen

thomasheins  03.11.2012, 15:00

Wenn du aber Sanitäter stellen möchtest, hilft vielleicht folgender Rechner weiter: http://www.hiorg-server.de/maurer.php

Chris112  03.11.2012, 20:46
@thomasheins

Das ist ganz klar falsch. Bei einer öffentlichen Großveranstaltung, muss je nach Auflage ein Sanitätswachdienst vor Ort sein.