Rettungsdienst - Öffentlicher Dienst?
Hallo,
mein Bruder fängt jetzt ab Oktober beim DRK an stimmt das, dass der Rettungsdienst Öffentliche Dienste sind?
7 Antworten
Ja, das ist absolut richtig! Willkommen im Team, Kollege... ;-)
Hallo Zusammen, bevor Ihr Euch alle zerstreitet:
Der RD gehört dem öffentlichen Dienst an, wenn er durch Kommunen oder Landkreise (also auch durch deren Feuerwehren) durchgeführt wird.
Die sog. Hilforganisationen und deren gGmbHs sind an den öffentlichen Dienst angelehnt, daher auch die Rabatte bei Versicherern etc.
Wenn private Unternehmen den RD übernehmen, hat das natürlich nichts mit öffentlichem Dienst zu tun, das ist dann rein privatwirtschaftlich.
So, ich hoffe ich habe Licht in dunkel gebracht. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße!
nein, dass ist er meist nicht. Jedoch ist die Bezahlung von Profis und andere Regelungen meist anolog zum TVÖD und damit zum öffentlichen Dienst.
ok, dann war meine Info falsch, aber so kannte ich es beim DRK, da dieser ja zumeist ehrenamtlich ist und damit nicht in den öffentl. Dienst eingebettet.
Es mag sein, dass das DRK in Deiner Gegend ehrenamtlich ist, allerdings wird der weitaus größte Teil des Rettungsdienstes in Deutschland hauptberuflich vom DRK bzw. BRK durchgeführt.
Ich habe mir meine Unterlagen u. im Netz nochmal durchgelesen. Die "Gesellschaft DRK" regelt ihren Vorsitz gemäß § BGB 26. Ich bleibe dabei, sie ist kein! öffentl. Dienst im formalen Sinne der deutschen Rechtsprechung.
Mir wird das zu blöd mit Deiner Rechthaberei! Die meisten DRK-Rettungsdienste haben die Rechtsform gGmbH und außerdem findest Du alle Infos über den ÖD bei Wiki. Hättest Du vorher richtig recherchiert, wäre es besser gewesen! Ansonsten werd glücklich mit Deinem Halbwissen! Ich weiß, dass ich zum ÖD gehöre und das genügt mir!
Ich habe nun noch mal bei einem Rettungsassistenten nachgefragt: Bei DRK etc. bist du nicht im öffentlichen Dienst, sondern wirst nur als dem öffentlichen Dienst angegliedert betrachtet. Ebenso bei einer Rettungsdienst GmbH - das ist ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der Rettungsdienst trotzdem eine öffentliche Aufgabe ist.
Na fein, dann schenken uns z.B. die Versicherungen den Rabatt für den öffentlichen Dienst, weil sie so großzügig sind. Ich bin auch hauptberuflicher Rettungsassistent und sage, dass wir zum ÖD gehören! Man muss dazu kein Beamter sein... Vielleicht bringt Ihr auch nur bestimmte Anwendungsbereiche (Tarifrecht, Arbeitsrecht usw.) des Begriffes durcheinander...
Daß der Rettungsdienst öffentlicher Dienst ist,stimmt nur zum Teil.
Es gibt beispielsweise auch private Rettungsdienste,selbst das DRK hat private Rettungsdienste,die als DRKg GMBH gekennzeichnet sind.
Feuerwehr hingegen ist grundlegend öffentlicher Dienst.
Nicht jeder Rettungsdienst ist öffentlich.
Je nach gültigem Tarifvertrag. Der Rettungsdienst des DRK ist maximal dem öffentlichen Dienst angeglichen.
Völliger Unsinn! Der RD ist öffentlicher Dienst und basta, das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob er nach TVÖD oder nach angeglichenen Tarifverträgen der Organisationen vergütet wird!