Einkommensteuer oder Gewerbeanmeldung (Onlyfans)?
Hallo,
wenn ich mich auf der Plattform Onlyfans anmelde - falls die seite nicht bekannt ist: dort können Bilder gepostet und verschickt werden, wofür man Geld als Gegenleistung erhält - dann ist das natürlich Steuerpflichtig, das ist mir klar. Allerdings konnte ich nach einer ausgiebigen Recherche noch nicht klar herausfinden, wie genau das abzulaufen hat - mit Steuern kenne ich mich zugegebenermaßen auch nicht so super aus.
Muss ich für so etwas direkt ein Gewerbe anmelden? Wenn ja müsste dies dann geschehen, noch bevor ich dort überhaupt anfange, oder kann das auch nach etwa einem Monat nachgeholt werden? Da das erstmal nur eine Überlegung ist und ich das gerne "auf Probe" laufen lassen würde, wäre es mir lieb, das nicht direkt tun zu müssen.
Könnte man die Einnahmen auch einfach über die Einkommenssteuer melden? Gibt es andere (angemessene, korrekte) Alternativen?
Ich hoffe jemand kennt sich da aus und kann mir auskunft geben. Danke schonmal!
(dazu zu sagen ist vielleicht noch, dass ich noch vollzeit studiere und das ganze ein nebenverdienst wäre)
2 Antworten
Das ist eindeutig ein Gewerbe und gemäß § 14 GewO von Anfang an anzuzeigen. Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht, denn es ist vorrangig Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Auch wenn sich deine Gewinnerzielungsabsicht nicht erfüllt und du Verlust machst, musst du dein Gewerbe angemeldet haben.
Jeder Gewerbetreibender muss auch eine Einkommensteuererklärung (mind. mit Einnahme-Überschuss-Rechnung) abgeben. Das ist aber ein ganz anderes Rechtsgebiet. Ob du Steuern zahlen musst, ergibt sich nach der Erklärung, denn da werden ja auch Freibeträge und Betriebskosten berücksichtigt.
Beachte, dass du aus der Familienversicherung fliegst, wenn deine Gewinne monatlich über 470 € steigen.
Die Gewinnerzielungsabsicht und die Einnahmen weisen eindeutig auf gewerbliche Tätigkeit hin.