Einkommensteuer oder Gewerbeanmeldung (Onlyfans)?

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Das ist eindeutig ein Gewerbe und gemäß § 14 GewO von Anfang an anzuzeigen. Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht, denn es ist vorrangig Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Auch wenn sich deine Gewinnerzielungsabsicht nicht erfüllt und du Verlust machst, musst du dein Gewerbe angemeldet haben.

Jeder Gewerbetreibender muss auch eine Einkommensteuererklärung (mind. mit Einnahme-Überschuss-Rechnung) abgeben. Das ist aber ein ganz anderes Rechtsgebiet. Ob du Steuern zahlen musst, ergibt sich nach der Erklärung, denn da werden ja auch Freibeträge und Betriebskosten berücksichtigt.

Beachte, dass du aus der Familienversicherung fliegst, wenn deine Gewinne monatlich über 470 € steigen.

Die Gewinnerzielungsabsicht und die Einnahmen weisen eindeutig auf gewerbliche Tätigkeit hin.