Einkommensteuer mit Lohn und Witwenrente?
Ich habe das erste mal Steuer gemacht und da meine Witwenrente mit versteuert werden muss bekam ich dann das böse erwachen. Ich dachte das die Witwenrente seperat versteuert werden muss , aber sie wurde mit meinen Jahreslohn zusammen getan und so habe ich eine satte Nachzahlung und dann Vorrauszahlung. So arbeite ich jedes Jahr nur fürs Finanzamt und habe 2 Teenager die noch zur Schule gehen. Kennt sich da jemand aus?
5 Antworten
Das ist grundsätzlich in Ordnung.
Du hast die Steuerklasse 2 für Alleinstehende mit Kind
Damit werden die Lohnsteuern ermittelt.
Dann kommt der steuerpflichtige Anteil der Rente dazu.
Da davon keine Steuern einbehalte werden, kommt es im ersten Jahr zu einer Nachzahlung und zur Festsetzung von Vorauszahlungen.
Die Vorauszahlungen werden dann bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigt, so dass es keine besonders hohen Ergebnisse, sei es Plus, oder Minus, ergeben.
rund 1/3 der Witwenrente bleiben bei Dir steuerfrei.
zu zahlst also von 2/3, abzüglich eines Freibetrages von 102 Euro Deine Persönlichen Steuesatz.
Krankenversicherung mal außen vor gelassen, geht das in etwa so
Steuersatz 26 % unterstellt
1000 Euro Rente
666 Euro steuerpflichtig x 12 = 7992 - 102 = 7890 steuerpflichtig
davon 26 % 2.051,40 €
Rente p.a. 12.000,00 €
dir bleiben 9.945,60 €
Tatsächlich zahlst Du in meinem Beispiel also 17,1 % Steuern (plus KV)
Es bleiben also 82,9 % übrig.
Sieh nur immer so böse aus, Nachzahlung PLUS Vorauszahlungen, also in einem Jahr doppelte Zahlungen.
Solange Kindergeld gezahlt wird, kannst du bei Teenagern nichts bei der Steuer geltend machen.
Ausnahme: Auswärtige Unterbringung und in Ausbildung, dafür gibt es einen Freibetrag von 964 Euro.
Ja, ich kenne mich aus.
Du arbeitest nicht nur fürs Finanzamt, es bleibt immer noch was übrig.
Und ein großer Teil der Witwenrente ist ja sogar steuerfrei.
Und für die Kinder gibt es Kindergeld.
Kindergeld plus Halbwaisenrente
Es werden ja leider auch Beiträge für KV und Pfl. fällig und die werden auch abverlangt, höre ich immer wieder.
Bei zwei verschiedenen Einkunftsarten ist die Abgabe einer Steuererklärung obligatorisch.
Der Arbeitgeber kann ja nur die Lohnsteuer vom Bruttolohn berechnen.
Ist völlig richtig so.