einkommenssteuererklärung halbes jahr azubi halbes jahr Anstellung
Hallo, Ich bin gerade bei meiner ersten steuerklärung dabei und dementsprechend ist es noch neuland für mich. Ich habe ein halbes jahr noch als azubi gearbeitet und dann gleich als angestellte. Nun weiß nicht, ob ich nur den Zeitraum angeben muss, wo ich fertig war oder nicht und wie ich das mache. in der anlage n steht ja bruttoarbeitslohn muss ich da nur das zweite halbjahr angeben oder das erste und das zweite halb zusammenrechnen? Ich würdr mich über antworten sehr freuen lg
4 Antworten
Du musst das komplette Jahreseinkommen angeben. Von deinem Arbeitgeber hast du doch sicher eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, auf der die kompletten Daten drauf sind. Falls du nach der Ausbildung den Arbeitgeber gewechselt hast, müsstest du 2 Bescheinigungen vorliegen haben, die beide angesetzt werden müssen.
Ich würde dir an dieser Stelle vorschlagen, eine Lohnsteuer-Software zu nutzen. Diese gibt es für relativ kleines Geld überall zu kaufen. Ich selbst habe mit der Software von Buhl seit Jahren gute Erfahrungen gemacht.
Du machst ja eine Jahresabrechnung, daher musst du natuerlich auch das Jahr angeben, sonst waere das ja Bloedsinn. Also alles, was du in dem Jahr verdient hat, alle Abzuege usw., immer fuer das ganze Jahr.
Hast du im gleichen Betrieb gearbeitet, steht das doch auch auf einer Bescheinugung mit Endsummen. Und wenn nicht, dann einfach beides zusammen addieren.
Übernehme einfach die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N.
Hast du mehrere, fügst du mehrere ein.
Elster kann dies problemlos und übernimmt die Beiträge zur Sozialversicherung ferner automatisch in die Anlage Vorsogeaufwand.
Dein Einkommen in dem Jahr besteht aus deinem Azubi-Gehalt und dem Gehalt als Angestellte. Das wird gemeinsam/zusammen berechnet.