Einkommen Ex-Frau Bafög?
Meine Tochter studiert in Ungarn und hat Bafög beantragt.
Da ich an meine 2. Frau (nicht die leibliche Mutter) Unterhalt zahlen muss, verlangt das Amt jetzt, dass meine Ex einen Einkommensnachweis bringen muss.
Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht so ganz.
- Ist es nicht die leibliche Mutter, sondern, wenn sie noch mit mir verheiratet wäre, nur Stiefmutter.
- Den Unterhalt zahle ich nicht zum Spass, der wurde gerichtlch festgelegt. Das hat nichts mit dem Einkommen meiner Ex zu tun. Was interessiert dann das Einkommen? Sie arbeitet halbtags.
Ich bin der Meinung, dass das Einkommen von der Frau niemanden etwas angeht. Zumal ich ja geschieden bin und mit dieser Frau, bis auf Umgang mit meinem Sohn, nichts mehr zu tun habe:
4 Antworten
Hallo,
hast du denn den gerichtlichen Bescheid, dass du Betrag X zahlen musst eingereicht? Und wenn ja, wie aktuell ist dieser Beschluss?
Den Unterhalt zahle ich nicht zum Spass, der wurde gerichtlch festgelegt.
Und dann sollte es ausreichen , dem Bafögamt diesen Bescheid vorzulegen. Hinzu kommt : nachehelicher Unterhalt + Kindesunterhalt gegenüber einem minderjährigen Kind haben Vorrang vor Kindesunterhalt gegenüber einem volljährigen Kind - auch wenn dieses in der Ausbildung ist. Sprich die volljährige Tochter dürfte nicht mehr als privilegiert gelten :
https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/privilegierte-volljaehrige-kinder.html
Und .... Deine geschiedene Frau ( "Stiefmutter" Deiner Tochter ) kann ehedem nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte aufgefordert werden.
Da ich an meine 2. Frau (nicht die leibliche Mutter) Unterhalt zahlen muss, verlangt das Amt jetzt, dass meine Ex einen Einkommensnachweis bringen muss.
Und aus welchem Grund musst du an deine geschiedene 2. Frau überhaupt Unterhalt zahlen?
Wenn du für ein vorhandenes Kind Unterhalt zahlen müsstest, könnte ich dies verstehen!
Hat denn überhaupt seine geschiedene 2. Frau ein Kind von ihm?
Und wenn diese Frau wieder arbeitet, dann ist die Frage über deren Einkommen auch berechtigt.
Hat denn überhaupt seine geschiedene 2. Frau ein Kind von ihm?
gemäß dem nachfolgenden Satz ... ja .
Zumal ich ja geschieden bin und mit dieser Frau, bis auf Umgang mit meinem Sohn, nichts mehr zu tun habe
Würde doch dann eher bedeuten, dass er für seinen Sohn Unterhalt zahlt und nicht für seine geschiedene Frau!
Außerdem geht aus dem Text auch nicht hervor, wie alt der Sohn ist.
Davon müsste man auf Grund dieses Satzes von ihm ausgehen:
Den Unterhalt zahle ich nicht zum Spass, der wurde gerichtlch festgelegt. Das hat nichts mit dem Einkommen meiner Ex zu tun.
Unterhalt für die EX ist von deren Einkommen abhängig.
Und ... FS bezahlt nicht freiwillig Unterhalt an die geschiedene Frau, sondern den seitens eines Gerichtes festgelegten nachehelichen Unterhalt. Und das wird das Bafögamt zu akzeptieren haben.
Und die geschiedene ! Frau muss nicht für das Kind des ehemaligen Ehepartners - dem sie bekanntlich nicht verwandt und auch nicht zum Unterhalt verpflichtet ist ihre Einkommensverhältnisse offen legen.
Du scheinst etwas durcheinander zu bringen, denn es geht hier um die Tatsache, ob der Fragesteller verpflichtet ist für seine geschiedene Frau heute noch Unterhalt zu zahlen. Die Lebenssituation der geschiedenen Frau kann sich verändert haben und somit besteht die Möglichkeit, dass er nur noch Unterhalt für das Kind zu leisten hat. Und einen Gerichtsbeschluss der vor Jahren vorlag, kann man auch abändern lassen.
Ich geh mal davon aus, dass die wissen wollen, wie viel Unterhalt Du Deiner Ex zahlst, denn das wird dann wohl von Deinem abgezogen, was fürs BAföG angerechnet wird.
weil benanntes Kind vielleicht noch zu jung ist, dass dessen Mutter wieder arbeiten kann, oder aber dieses Kind z.B. krank ist ..... oder die Kindsmutter gesundheitbedingt nicht arbeitsfähig ist ....... alles Gründe für nachehelichen Unterhalt.