Wie lange und bis wohin darf man sich einen Einkaufswagen ausleihen?
Ich habe die Frage ob ich, wenn ich in die Münzbox des Einkaufswagen das passende Geld reintue, den Einkaufwagen auch von dem Supermarkt Platz schieben darf. Der Weg nach hause dauert immer ein wenig länger und wenn ich den Einkaufswagen unbeschädigt zurück bringe dürfte ja eigentlich nichts daran eine Straftat sein oder liege ich falsch?
4 Antworten
Ja da liegst Du falsch....
Den Einkaufswagen darst Du nur dazu verwenden ,
um Deine Einkäufe im Supermarktbereich zu bewegen/ Be-Entladen.
Kannst ja mal in der Filiale nachfragen , ob Du Dir einen Wagen ausleihen
kannst , den Du dann sofort wieder zurückbringst...
Ohne Erlaubnis ist das Diebstahl...VG pw
Ohne Genehmigung des jeweiligen Marktes darfst damit exakt bis zur Grenze des Grundstückes (Parkplatz) fahren das zu dem Markt gehört. Anderenfalls ist der Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt. Unterschlagung deshalb weil du bereits beim Einkauf mit Erlaubnis des Marktes in Besitz des Einkaufswagens warst. Diebstahl ist es wenn du schon vor der Aneignung des EKW die Absicht hattest ihn mitzunehmen oder ihn direkt mitnimmst, ohne vorher einzukaufen.
da sind die geschäfte wohl unterschiedlicher meinung. so ein euro reicht nicht, einen neuen wagen anzuschaffen. wenn man das aber mit dem geschäft abspricht, könnte das durchaus machbar sein. bei uns auf dem dorf geht das - aber auch nur weil sich die leute kennen (verkäufer und kunden)
den Einkaufswagen vom Gelände des Marktes zu entfernen ist Diebstahl. Das gibt ne ordentliche Strafe, wenn Du erwischt wirst.